22.03.2013 10:10 Uhr in Gesundheit & Wellness von Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
Gesetzentwurf zum Präventionsgesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht
Zahlreiche Änderungen geplant wie z. B. Mindestwerte für betriebliches GesundheitsmanagementKurzfassung: (ddp direct) Der Gesetzentwurf zum Präventionsgesetz wurde am Mittwoch, 20. März 2013, vom Kabinett in den Bundestag eingebracht. Damit könnte ein wichtiger Schritt beim Thema Prävention und Gesundheitsförderung vollzogen worden sein, um den seit 2004 gerungen wird. Gleichzeitig stehen einzelne Punkte des Präventionsgesetzes weiter in der Kritik, z. B. durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auch von Seiten der Opposition, ...
[Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement - 22.03.2013] (ddp direct) Der Gesetzentwurf zum Präventionsgesetz wurde am Mittwoch, 20. März 2013, vom Kabinett in den Bundestag eingebracht. Damit könnte ein wichtiger Schritt beim Thema Prävention und Gesundheitsförderung vollzogen worden sein, um den seit 2004 gerungen wird. Gleichzeitig stehen einzelne Punkte des Präventionsgesetzes weiter in der Kritik, z. B. durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auch von Seiten der Opposition, die durch ihre aktuelle Mehrheit im Bundesrat das Gesetz noch verhindern kann, ist das geplante Gesetz umstritten.
Beispiele für geplante Änderungen
Prof. Dr. Bernhard Allmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV), nennt Beispiele für geplante Änderungen: „Angedacht sind unter anderem höhere Ausgabenrichtwerte der GKV für Präventionsmaßnahmen bzw. die Einführung von Mindestwerten. So könnte bei Präventionsmaßnahmen gemäß §§ 20, 20a und 20b SGB V der Beitrag von 3,01 € pro Versichertem im Jahr 2013 auf 6,00 € pro Versichertem im Jahr 2014 ansteigen.“ Laut Prof. Dr. Allmann sind außerdem Mindestwerte für Leistungen im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement von 2,00 € pro Versichertem für 2014 geplant. „Damit würde der Spielraum für Präventionsmaßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung verbessert“, so Allmann, Dozent der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (www.dhfpg.de). Offen sei jedoch unter anderem noch die Frage nach der konkreten Finanzierung dieser Mehrausgaben, die nach aktuellem Stand durch die Krankenkassen erfolgen soll.
Geplant sind auch neue, zusätzliche Aufgaben für die Ärzte in Deutschland, die ihre Patienten in Sachen Prävention noch mehr beraten und anleiten sollen. So könnte der bisherige „Check-up-35“ für Versicherte ab 35 Jahren auf jüngere Zielgruppen ausgedehnt werden. Unabhängig von der weiteren Entwicklung ist laut Prof. Dr. Allmann „der Umstand positiv zu bewerten, dass man die Eigenmotivation der Versicherten stärken möchte, selbst und aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen.“
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Beispiele für geplante Änderungen
Prof. Dr. Bernhard Allmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV), nennt Beispiele für geplante Änderungen: „Angedacht sind unter anderem höhere Ausgabenrichtwerte der GKV für Präventionsmaßnahmen bzw. die Einführung von Mindestwerten. So könnte bei Präventionsmaßnahmen gemäß §§ 20, 20a und 20b SGB V der Beitrag von 3,01 € pro Versichertem im Jahr 2013 auf 6,00 € pro Versichertem im Jahr 2014 ansteigen.“ Laut Prof. Dr. Allmann sind außerdem Mindestwerte für Leistungen im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement von 2,00 € pro Versichertem für 2014 geplant. „Damit würde der Spielraum für Präventionsmaßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung verbessert“, so Allmann, Dozent der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (www.dhfpg.de). Offen sei jedoch unter anderem noch die Frage nach der konkreten Finanzierung dieser Mehrausgaben, die nach aktuellem Stand durch die Krankenkassen erfolgen soll.
Geplant sind auch neue, zusätzliche Aufgaben für die Ärzte in Deutschland, die ihre Patienten in Sachen Prävention noch mehr beraten und anleiten sollen. So könnte der bisherige „Check-up-35“ für Versicherte ab 35 Jahren auf jüngere Zielgruppen ausgedehnt werden. Unabhängig von der weiteren Entwicklung ist laut Prof. Dr. Allmann „der Umstand positiv zu bewerten, dass man die Eigenmotivation der Versicherten stärken möchte, selbst und aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen.“
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Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, Frau Sabine Mack
Hermann Neuberger Sportschule, Geb. 3, 66123 Saarbrücken, -
Tel.: +49 681 685 5220; http://www.dhfpg.de
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