Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigt

Kurzfassung: Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigtFünf wichtige Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden heute durch die Lände ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 22.03.2013] Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigt

Fünf wichtige Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden heute durch die Länderkammer beschlossen und können damit in Kraft treten.
Nachfolgend ein Überblick:
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden staatliche Behörden in Zukunft noch schneller und wirksamer auf mögliche Lebensmittelkrisen reagieren können. Als eine Konsequenz aus dem EHEC-Geschehen 2011 wird die Informationsübermittlung der zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung an die zuständigen Gesundheitsbehörden mit der Änderung des LFGB auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt. Desweiteren wurde eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, wonach die Behörden die Verbraucher über das bisher geltende Recht hinaus bei Fällen von erwiesener erheblicher Täuschung wie etwa im Pferdefleisch-Skandal durch falsch etikettierte Fertiggerichte informieren sollen. Darüber hinaus sieht die Novellierung die Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos für Futtermittelunternehmer vor. Diese werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Nr. 71 vom 1.3.2013: "Lebensmittelsicherheit: Die Zusammenarbeit der Behörden und die Information der Öffentlichkeit werden verbessert"
Tiergesundheitsgesetz
Mit dem Gesetz zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung (Tiergesundheitsgesetz) wird das bisher geltende Tierseuchengesetz grundlegend überarbeitet. Das neue Tiergesundheitsgesetz setzt auf Prävention: Es enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, zur besseren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Tierhaltern und Tierärzten künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen. Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus gebracht werden können.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Nr. 322 vom 31.10.2012: "Bundeskabinett verabschiedet Tiergesundheitsgesetz"
Holzhandelssicherungsgesetz
Die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz ist seit März 2013 EU-weit verboten. Mit der aktuellen Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes werden die Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden und die Voraussetzungen für die Beschlagnahmung von Holz geregelt. Dem Gesetz unterliegt alles Holz aus allen Ländern, auch heimisches. Alle Marktteilnehmer, die in der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, müssen bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Nr. 323 vom 31.10.2012: "Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung werden vom Markt verbannt"
Novelle des Bundesjagdgesetzes
Mit der Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 um. In dem Urteil wurde festgestellt, dass einzelne Vorschriften des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies betrifft die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird. Auf diesen Flächen herrscht dann Jagdruhe. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Nr. 389 vom 19.12.2012: "Bundeskabinett beschließt Änderung jagdrechtlicher Vorschriften"
Regelung über Haftungsfragen in Bezug auf die biologische Sicherheit
In Artikel 27 des "Protokolls von Cartagena" über die biologische Sicherheit haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, völkerrechtliche Regeln und Verfahren im Bereich der Haftung und Wiedergutmachung für Schäden zu erarbeiten, die durch die grenzüberschreitende Verbringung lebender veränderter Organismen entstanden sind. Das heute beschlossene Gesetz setzt das Zusatzprotokoll von Nagoya (Kuala Lumpur) um. Es enthält Regelungen zur Haftung und Wiedergutmachung für solche Schäden. Ebenso enthält das Zusatzprotokoll Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung.
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de

Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
03 0 / 1 85 29 - 0
Fax:
03 0 / 1 85 29 - 42 62
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/75820

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigt" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Fünf wichtige Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat bestätigt" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .