22.03.2013 15:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immobilien-Newsticker
Immobilienverband lehnt Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip ab
Kurzfassung: Immobilienverband lehnt Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip abImmobilienverband IVD lehnt Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip ab - Entwurf weist gravierende Mängel auf. Der Bundesrat hat sich in s ...
[Immobilien-Newsticker - 22.03.2013] Immobilienverband lehnt Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip ab
Immobilienverband IVD lehnt Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip ab - Entwurf weist gravierende Mängel auf. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung gewidmet. Das so genannte "Bestellerprinzip soll demnach im Wohnraumvermittlungsgesetz festgeschrieben werden. Der Wohnungssuchende solle nur dann die Maklerprovision übernehmen, wenn er als erstes den Makler mit der Wohnungssuche schriftlich beauftragt. Weitere Bedingung soll sein, dass "in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war.
Dem IVD zufolge weist der Gesetzesentwurf gravierende Mängel auf: Beispielsweise widerspreche er 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlungsgesetzes. "Der Makler muss nach geltendem Recht einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln - wir als IVD schreiben dies unseren Mitgliedern auch in unseren Standesregeln vor, sagt Jens-Ulrich Kießling (Foto), Präsident des IVD. "Ein ehrliches Bestellerprinzip, bei dem der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt, wäre dann nicht mehr möglich.
Viel wichtiger wäre es aus Sicht des Verbraucherschutzes, Mindestanforderungen für den Maklerberuf vorzusehen. So könnten heute noch schwarze Schafe am Wohnungsmarkt mitmischen, die den Ruf der gesamten Branche zerstören. "Wir fordern daher nachdrücklich die Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter und zwar vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß 34 c GewO, sagt Kießling. "Die ganze Immobilienbranche fordert einen einheitlichen Qualitätsstandard, um den Schutz der Verbraucher und Vertragspartner sicherzustellen, sagt Kießling.
Das eigentliche Motiv für die Gesetzesinitiative wird der Entwurf zudem nicht lösen können: Die Wohnungsknappheit in einzelnen Märkten. "Durch eine Regulierung der Maklerprovision wird keine einzige Wohnung mehr gebaut, sagt Kießling. "Die Politik sollte eher für verbesserte Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sorgen und beispielsweise vermehrt landeseigene Grundstücke für den Mietwohnungsneubau an private und öffentliche Unternehmen vergeben. Damit wäre Mietsuchenden besser gedient.
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Immobilienverband IVD lehnt Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip ab - Entwurf weist gravierende Mängel auf. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung gewidmet. Das so genannte "Bestellerprinzip soll demnach im Wohnraumvermittlungsgesetz festgeschrieben werden. Der Wohnungssuchende solle nur dann die Maklerprovision übernehmen, wenn er als erstes den Makler mit der Wohnungssuche schriftlich beauftragt. Weitere Bedingung soll sein, dass "in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war.
Dem IVD zufolge weist der Gesetzesentwurf gravierende Mängel auf: Beispielsweise widerspreche er 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlungsgesetzes. "Der Makler muss nach geltendem Recht einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln - wir als IVD schreiben dies unseren Mitgliedern auch in unseren Standesregeln vor, sagt Jens-Ulrich Kießling (Foto), Präsident des IVD. "Ein ehrliches Bestellerprinzip, bei dem der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt, wäre dann nicht mehr möglich.
Viel wichtiger wäre es aus Sicht des Verbraucherschutzes, Mindestanforderungen für den Maklerberuf vorzusehen. So könnten heute noch schwarze Schafe am Wohnungsmarkt mitmischen, die den Ruf der gesamten Branche zerstören. "Wir fordern daher nachdrücklich die Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter und zwar vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß 34 c GewO, sagt Kießling. "Die ganze Immobilienbranche fordert einen einheitlichen Qualitätsstandard, um den Schutz der Verbraucher und Vertragspartner sicherzustellen, sagt Kießling.
Das eigentliche Motiv für die Gesetzesinitiative wird der Entwurf zudem nicht lösen können: Die Wohnungsknappheit in einzelnen Märkten. "Durch eine Regulierung der Maklerprovision wird keine einzige Wohnung mehr gebaut, sagt Kießling. "Die Politik sollte eher für verbesserte Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sorgen und beispielsweise vermehrt landeseigene Grundstücke für den Mietwohnungsneubau an private und öffentliche Unternehmen vergeben. Damit wäre Mietsuchenden besser gedient.
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