Frauen fördern ohne Männer zu diskriminieren
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 08.03.2011
Pressemitteilung vom: 08.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Berlin
Kurzfassung: BMBF-Gutachten: Kriterien zur Frauenförderung müssen transparent, nachprüfbar und in sich diskriminierungsfrei sein Wer Frauen fördert, darf Männer nicht diskriminieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dazu das ...
[Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) - 08.03.2011] Frauen fördern ohne Männer zu diskriminieren
BMBF-Gutachten: Kriterien zur Frauenförderung müssen transparent, nachprüfbar und in sich diskriminierungsfrei sein
Wer Frauen fördert, darf Männer nicht diskriminieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dazu das Gutachten "Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft" veröffentlicht. Es beleuchtet die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeiten des Staates, eine gleichstellungsorientierte Wissenschaftspolitik zu betreiben.
"Ich wünsche mir mehr Professorinnen, mehr Wissenschaftlerinnen, mehr Nobelpreisträgerinnen", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan anlässlich des Weltfrauentags. "Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Karrierechancen für Frauen in Wissenschaft und Forschung zu verbessern. Hierfür brauchen wir eine Förderung, die zielführend ist - und gleichzeitig auch juristisch unangreifbar."
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Förderinstrumente, die ausschließlich für Frauen gelten, rechtlich zulässig sind, wenn sie transparent, nachprüfbar und in sich diskriminierungsfrei sind. So ist die Anzahl der Publikationen beispielsweise ein in sich diskriminierungsfreies Kriterium, während die zeitliche Verfügbarkeit, ob jemand also Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, in der Regel Frauen benachteiligt - also nicht in sich diskriminierungsfrei ist. Auch dürfen Förderinstrumente, die ausschließlich für Frauen gelten, keinen Automatismus enthalten: Eine Wissenschaftlerin oder Professorin darf also nicht nur aufgrund ihres Geschlechts eingestellt werden. Vielmehr wird die Zuwendung erst dann geleistet, wenn eine Frau aufgrund transparenter und diskriminierungsfreier fachlicher Kriterien als geeignete Kandidatin ausgewählt wurde.
Das Gutachten bestätigt auch die aktive Gleichstellungspolitik des BMBF für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dazu gehören Maßnahmen wie das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder, mit dem mehr als 250 Stellen für Professorinnen an deutschen Hochschulen gefördert werden. Mittlerweile sind in Deutschland 18,2 Prozent aller Professuren mit Frauen besetzt (2009), das sind rund vier Prozentpunkte mehr als 2005 und eine Steigerung um 10 Prozentpunkte gegenüber 1995.
Auch in den übrigen Bereichen der Wissenschaft nimmt der Anteil der Frauen zu: 2009 wurden 44 Prozent der Doktorarbeiten von Frauen abgeschlossen, 2005 waren es noch 39,6 Prozent, 1995 nur 31,5. Der Anteil der Habilitandinnen stieg im selben Zeitraum von 13,8 über 23 auf 24 Prozent. Und bei den erfolgreichen Studienabschlüssen haben Frauen mittlerweile sogar die Nase vorn: Ihr Anteil nahm seit 1995 von 41,6 über 50,6 auf 51,6 Prozent zu.
Die Studie finden Sie im Netz unter: http://www.bmbf.de/de/15759.php
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Pressereferat
Hannoversche Straße 28 - 30
D - 10115 Berlin
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URL: http://www.bmbf.de/press/
BMBF-Gutachten: Kriterien zur Frauenförderung müssen transparent, nachprüfbar und in sich diskriminierungsfrei sein
Wer Frauen fördert, darf Männer nicht diskriminieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dazu das Gutachten "Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft" veröffentlicht. Es beleuchtet die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeiten des Staates, eine gleichstellungsorientierte Wissenschaftspolitik zu betreiben.
"Ich wünsche mir mehr Professorinnen, mehr Wissenschaftlerinnen, mehr Nobelpreisträgerinnen", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan anlässlich des Weltfrauentags. "Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Karrierechancen für Frauen in Wissenschaft und Forschung zu verbessern. Hierfür brauchen wir eine Förderung, die zielführend ist - und gleichzeitig auch juristisch unangreifbar."
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Förderinstrumente, die ausschließlich für Frauen gelten, rechtlich zulässig sind, wenn sie transparent, nachprüfbar und in sich diskriminierungsfrei sind. So ist die Anzahl der Publikationen beispielsweise ein in sich diskriminierungsfreies Kriterium, während die zeitliche Verfügbarkeit, ob jemand also Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, in der Regel Frauen benachteiligt - also nicht in sich diskriminierungsfrei ist. Auch dürfen Förderinstrumente, die ausschließlich für Frauen gelten, keinen Automatismus enthalten: Eine Wissenschaftlerin oder Professorin darf also nicht nur aufgrund ihres Geschlechts eingestellt werden. Vielmehr wird die Zuwendung erst dann geleistet, wenn eine Frau aufgrund transparenter und diskriminierungsfreier fachlicher Kriterien als geeignete Kandidatin ausgewählt wurde.
Das Gutachten bestätigt auch die aktive Gleichstellungspolitik des BMBF für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dazu gehören Maßnahmen wie das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder, mit dem mehr als 250 Stellen für Professorinnen an deutschen Hochschulen gefördert werden. Mittlerweile sind in Deutschland 18,2 Prozent aller Professuren mit Frauen besetzt (2009), das sind rund vier Prozentpunkte mehr als 2005 und eine Steigerung um 10 Prozentpunkte gegenüber 1995.
Auch in den übrigen Bereichen der Wissenschaft nimmt der Anteil der Frauen zu: 2009 wurden 44 Prozent der Doktorarbeiten von Frauen abgeschlossen, 2005 waren es noch 39,6 Prozent, 1995 nur 31,5. Der Anteil der Habilitandinnen stieg im selben Zeitraum von 13,8 über 23 auf 24 Prozent. Und bei den erfolgreichen Studienabschlüssen haben Frauen mittlerweile sogar die Nase vorn: Ihr Anteil nahm seit 1995 von 41,6 über 50,6 auf 51,6 Prozent zu.
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Die Innovationskraft unseres Landes zu stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und die Qualität der Bildung zu erhöhen, das sind die Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wir wollen mit innovativen Technologien neue Märkte fördern und Forschung für den Menschen betreiben. Die Menschen in unserem Land sind die wichtigste Zukunftsressource. Es gilt, alle Talente zu fördern und Chancengleichheit zu verwirklichen. Deutschland soll innerhalb von zehn Jahren wieder zu einer der führenden Bildungsnationen werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird seit dem 22. November 2005 von Bundesministerin Dr. Annette Schavan geleitet. Bei ihren Aufgaben unterstützen sie die Parlamentarischen Staatssekretäre Thomas Rachel und Andreas Storm sowie die beamteten Staatssekretäre Michael Thielen und Prof. Dr. Frieder Meyer-Krahmer. Das Bundesministerium mit seinen rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in neun Abteilungen gegliedert.
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