25.03.2013 09:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 07.03.2013 (Az.: C-607/11) soll hervorgehen, dass Fernsehsender die Verbreitung ihrer Sendungen via Livestreaming wohl verbieten können.
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Autor der Pressemeldung "EuGH: Livestreaming wohl nur begrenzt möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.