26.03.2013 09:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Mahnverfahren: Eine Alternative zur Durchsetzung von Zahlungsforderungen
Mahnverfahren: Eine Alternative zur Durchsetzung von ZahlungsforderungenKurzfassung: Zur Durchsetzung von Zahlungsforderungen kann ein Mahnverfahren möglicherweise eine einfache und kostensparende Option sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 26.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Mahnverfahren soll der einfachen und schnellen Durchsetzung von Forderungen dienen. Es ist ebenfalls als gerichtliches Verfahren anzusehen. Demnächst soll ohne die Erhebung einer Klage eine Vollstreckung von Geldforderungen möglich sein. Folglich wird auch zum Ende hin kein Urteil erlassen, sondern vielmehr ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass sich die Kosten geringer halten könnten, als in einem normalen Zivilprozess mit der Einreichung einer Klage.
Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid die Verjährung beachtet wird. Bereits der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides kann gegebenenfalls die Verjährung hemmen. Eine zeitnahe Zustellung des Mahnbescheides ist dafür dringend erforderlich. Aus diesem Grund kann dieses Verfahrens insbesondere für Unternehmen interessant sein, welche häufig Probleme mit einer Vielzahl offener Zahlungsforderungen haben.
Die zentralen Mahngerichte sind zuständig für das Mahnverfahren. Ein Rechtspfleger führt im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Verfahren das Mahnverfahren zumeist selbst durch. Ferner wird nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wahrhaftig zusteht. Vielmehr soll das Mahnverfahren den Schuldner zur Zahlung des offenen Betrages bewegen.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass Schuldner gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Sollte innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt worden sein, ist nach Ablauf der Frist von einer Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheides auszugehen.
Das Mahnverfahren führt jedoch nicht immer zum Ziel. Sollte ein Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, ist das Mahnverfahren beendet. Danach wird das streitige Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen. Ein Vollstreckungsbescheid kann dann nicht mehr beantragt werden.
Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden wird selbst für ausgelastete Unternehmen schnell zum existentiellen Problem. Die Statistik der Insolvenzen zeigt, dass hinter der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen oft die Säumigkeit von Kunden steckt. In diesen Fällen geraten die Unternehmer somit unverschuldet in die Krise. Gegen dieses Fehlverhalten hilft nur ein effektives Forderungsmanagement.
Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich sein. Zudem besteht die Möglichkeit, unternehmensspezifische Systeme für ein wirksames Forderungsmanagement zu entwickeln.
http://www.grprainer.com/Inkasso-Forderungseinzug-Mahnbescheid.html
Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid die Verjährung beachtet wird. Bereits der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides kann gegebenenfalls die Verjährung hemmen. Eine zeitnahe Zustellung des Mahnbescheides ist dafür dringend erforderlich. Aus diesem Grund kann dieses Verfahrens insbesondere für Unternehmen interessant sein, welche häufig Probleme mit einer Vielzahl offener Zahlungsforderungen haben.
Die zentralen Mahngerichte sind zuständig für das Mahnverfahren. Ein Rechtspfleger führt im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Verfahren das Mahnverfahren zumeist selbst durch. Ferner wird nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch auch wahrhaftig zusteht. Vielmehr soll das Mahnverfahren den Schuldner zur Zahlung des offenen Betrages bewegen.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass Schuldner gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Sollte innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt worden sein, ist nach Ablauf der Frist von einer Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheides auszugehen.
Das Mahnverfahren führt jedoch nicht immer zum Ziel. Sollte ein Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen, ist das Mahnverfahren beendet. Danach wird das streitige Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen. Ein Vollstreckungsbescheid kann dann nicht mehr beantragt werden.
Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden wird selbst für ausgelastete Unternehmen schnell zum existentiellen Problem. Die Statistik der Insolvenzen zeigt, dass hinter der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen oft die Säumigkeit von Kunden steckt. In diesen Fällen geraten die Unternehmer somit unverschuldet in die Krise. Gegen dieses Fehlverhalten hilft nur ein effektives Forderungsmanagement.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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