26.03.2013 12:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von united-domains AG
Neue Domain-Endungen: Trademark Clearinghouse schützt Markeninhaber vor Domaingrabbern
Mit der Einführung hunderter neuer Domain-Endungen sehen viele Markeninhaber ihre Marke durch Domaingrabber bedroht. Das Trademark Clearinghouse minimiert diese Gefahr für alle neuen Domain-Endungen. Ab heute können Markeninhaber ihre Marke dort hinterKurzfassung: (ddp direct) Die Einführung hunderter neuer Domain-Endungen in den nächsten zwei Jahren stellt Markeninhaber vor eine immense Herausforderung. Laut World Trademark Review ist es die größte Herausforderung seit den Anfängen der Domain-Branche. Als Antwort darauf wurde das Trademark Clearinghouse von ICANN geschaffen. Es dient weltweit als zentrale Anlaufstelle für alle Markeninhaber.
Über das Trademark Clearinghouse stellt ICANN verschiedene Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung. ...
Über das Trademark Clearinghouse stellt ICANN verschiedene Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung. ...
[united-domains AG - 26.03.2013] (ddp direct) Die Einführung hunderter neuer Domain-Endungen in den nächsten zwei Jahren stellt Markeninhaber vor eine immense Herausforderung. Laut World Trademark Review ist es die größte Herausforderung seit den Anfängen der Domain-Branche. Als Antwort darauf wurde das Trademark Clearinghouse von ICANN geschaffen. Es dient weltweit als zentrale Anlaufstelle für alle Markeninhaber.
Über das Trademark Clearinghouse stellt ICANN verschiedene Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung. Einmal eingetragen kann die Marke für eine bevorrechtigte Registrierung von eigenen Domains in den Sunrise-Phasen genutzt werden, die vor der allgemeinen Domainvergabe stattfinden. Durch diese frühe Registrierung kann ein Unternehmen verhindern, dass ein Domaingrabber die Domain registriert, um sie dann zu missbrauchen oder mit einem hohen Aufschlag zum Kauf anzubieten.
Zusätzlich überwacht das Trademark Clearinghouse für 90 Tage alle neuen Domain-Registrierungen unter jeder neuen Domain-Endung. Es informiert den Markeninhaber automatisch über Domain-Registrierungen, die mit der Marke identisch sind. Gleichzeitig informiert es den Domain-Registranten schon während der Registrierung über die eingetragene Marke. Der Domain-Besteller kann die Registrierung nur fortsetzen, wenn er bestätigt, die Marke nicht zu verletzen.
Die Dienste des Trademark Clearinghouse sind vor allem deshalb interessant, weil alle neuen Vergabestellen verpflichtet werden, auf die Marken im Trademark Clearinghouse zurückzugreifen. „Allein für den Sunrise Service lohnt sich der Eintrag“, sagt Florian Huber, Vorstandsvorsitzender des Domain-Spezialisten united-domains. „Früher mussten Markeninhaber bei jeder Vergabestelle ihre Markenrechte separat nachweisen, um an ihre Domain zu kommen. Jetzt gibt es eine zentrale Stelle für alle neuen Domain-Endungen.“
Bevor die ersten Sunrise-Phasen im Sommer 2013 beginnen, sollten Markeninhaber ihre Marken im Trademark Clearinghouse eingetragen haben. Neben Rechtsanwaltskanzleien übernehmen auch Domain-Registrare diesen Service für ihre Kunden. So bietet auch die united-domains AG die Eintragung von Marken im Trademark Clearinghouse an. Von den kostenlosen und unverbindlichen Vorbestellungen, über das Trademark Clearinghouse und Sunrise-Phasen, bis hin zur Live-Registrierung der interessantesten neuen Domain-Endungen liefert united-domains so alle Services zu den neuen Endungen aus einer Hand.
Informationen zum Trademark Clearinghouse Service der united-domains AG finden Sie unter: http://www.united-domains.de/trademark-clearinghouse
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/pb4tz6
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/neue-domain-endungen-trademark-clearinghouse-schuetzt-markeninhaber-vor-domaingrabbern-32814
Über das Trademark Clearinghouse stellt ICANN verschiedene Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung. Einmal eingetragen kann die Marke für eine bevorrechtigte Registrierung von eigenen Domains in den Sunrise-Phasen genutzt werden, die vor der allgemeinen Domainvergabe stattfinden. Durch diese frühe Registrierung kann ein Unternehmen verhindern, dass ein Domaingrabber die Domain registriert, um sie dann zu missbrauchen oder mit einem hohen Aufschlag zum Kauf anzubieten.
Zusätzlich überwacht das Trademark Clearinghouse für 90 Tage alle neuen Domain-Registrierungen unter jeder neuen Domain-Endung. Es informiert den Markeninhaber automatisch über Domain-Registrierungen, die mit der Marke identisch sind. Gleichzeitig informiert es den Domain-Registranten schon während der Registrierung über die eingetragene Marke. Der Domain-Besteller kann die Registrierung nur fortsetzen, wenn er bestätigt, die Marke nicht zu verletzen.
Die Dienste des Trademark Clearinghouse sind vor allem deshalb interessant, weil alle neuen Vergabestellen verpflichtet werden, auf die Marken im Trademark Clearinghouse zurückzugreifen. „Allein für den Sunrise Service lohnt sich der Eintrag“, sagt Florian Huber, Vorstandsvorsitzender des Domain-Spezialisten united-domains. „Früher mussten Markeninhaber bei jeder Vergabestelle ihre Markenrechte separat nachweisen, um an ihre Domain zu kommen. Jetzt gibt es eine zentrale Stelle für alle neuen Domain-Endungen.“
Bevor die ersten Sunrise-Phasen im Sommer 2013 beginnen, sollten Markeninhaber ihre Marken im Trademark Clearinghouse eingetragen haben. Neben Rechtsanwaltskanzleien übernehmen auch Domain-Registrare diesen Service für ihre Kunden. So bietet auch die united-domains AG die Eintragung von Marken im Trademark Clearinghouse an. Von den kostenlosen und unverbindlichen Vorbestellungen, über das Trademark Clearinghouse und Sunrise-Phasen, bis hin zur Live-Registrierung der interessantesten neuen Domain-Endungen liefert united-domains so alle Services zu den neuen Endungen aus einer Hand.
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united-domains AG, Herr Sebastian Ritze
Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland
Tel.: +49-8151-36867-60; http://www.united-domains.de
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