Urteil im Mobbing-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt - GRÜNE: Innenminister muss Konsequenzen ziehen

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 08.03.2011
Pressemitteilung vom: 08.03.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Eine zügige Entscheidung nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und umgehende strukturelle Änderungen in der Führungskultur der hessischen Polizei erwartet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Innenminister Boris ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 08.03.2011] Urteil im Mobbing-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt - GRÜNE: Innenminister muss Konsequenzen ziehen


Eine zügige Entscheidung nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und umgehende strukturelle Änderungen in der Führungskultur der hessischen Polizei erwartet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Innenminister Boris Rhein (CDU) nach dessen heutigen Äußerungen zu den Konsequenzen aus dem gestrigen Mobbing-Urteil des Landgerichts Frankfurt. "Es müssen selbstverständlich Einzelne für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden, aber Rhein muss auch strukturelle Änderungen vorschlagen. Immerhin wurden die Mobbing-Vorwürfe gegen die Führungsetage des Frankfurter Polizeipräsidiums bestätigt", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. Rhein hatte heute erklärt, auf die schriftliche Urteilsbegründung warten zu wollen bevor er Konsequenzen zieht.

Das Gericht hatte das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 8.600 Euro an den Polizeibeamten Z. verurteilt, da es eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber dem betroffenen Polizeibeamten sah. Insbesondere die Rolle der ehemaligen Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums-Frankfurt, Sabine Thurau, wurde vom Gericht sehr kritisch gewürdigt. In der Urteilsbegründung (Quelle: dpa) heißt es: "Die dargestellten Äußerungen der Polizeivizepräsidentin lassen die erforderliche Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Klägers vermissen und verletzen seinen Anspruch auf soziale Anerkennung gegenüber seinen Kollegen und Mitarbeitern.(…) Der Kläger wurde durch die Erklärung der Vizepräsidentin stigmatisiert und sein Ansehen erheblich beschädigt.(…) Die Äußerungen enthielten eine Vorverurteilung des Klägers und verstießen insoweit gegen die Unschuldsvermutung."

"Nach diesen Feststellungen des Gerichts muss Innenminister Rhein erklären wie die von Ihm angekündigte ‚neue Führungskultur‘ bei der hessischen Polizei aussehen soll. Bisher hat Rhein hier noch nicht einmal die Lippen gespitzt, geschweige denn gepfiffen."

In der vergangenen Woche hatte Rhein in der Regierungserklärung zur Inneren Sicherheit die Opposition beschimpft, sie würde kübelweise Dreck über die hessische Polizei ausschütten. "Das jetzt ergangene Urteil des Frankfurter Landgerichts zeigt erneut, dass der Innenminister Ursache und Wirkung verwechselt. Nicht die Opposition, sondern die realen Zustände in der Führungskultur der Polizei sind das Problem, dessen sich der Innenminister endlich annehmen sollte. Bisher stellt sich noch die Frage, was für ein Haus hat Ministerpräsident Volker Bouffier seinem Nachfolger im Amt des Innenministers hinterlassen. Wenn nicht schnell gehandelt wird, stellt sich die Frage nach der Führungsverantwortung von Boris Rhein", so Frömmrich.


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