27.03.2013 09:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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In seinem Urteil vom 07.12.2012 (AZ: 6 K 1736/10) entschied das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, dass eine Klageerhebung per E-Mail auch ohne qualifizierte elektronische Signatur unter Umständen zulässig sein kann.
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