27.03.2013 09:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Bisher war es steuerrechtlich nicht geklärt, ob die bei der Änderung des Gesellschafterbestands anfallende Grunderwerbsteuer Anschaffungsnebenkosten oder einen sofort abziehbaren Aufwand darstellt.
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Autor der Pressemeldung "Entstandene Grunderwerbsteuer kann anscheinend sofort abzugsfähig bleiben" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.