27.03.2013 16:29 Uhr in Energie & Umwelt von Verband der Elektrizitätswirtschaft (BDEW)
BDEW zur Veröffentlichung des Grünbuchs 2030 der EU-Kommission
Kurzfassung: BDEW zur Veröffentlichung des Grünbuchs 2030 der EU-Kommission Müller: Zwischenziele für 2030 können Energiebranche notwendige Investitionssicherheit geben Energiewirtschaft unterstützt ve ...
[Verband der Elektrizitätswirtschaft (BDEW) - 27.03.2013] BDEW zur Veröffentlichung des Grünbuchs 2030 der EU-Kommission
Müller: Zwischenziele für 2030 können Energiebranche notwendige Investitionssicherheit geben Energiewirtschaft unterstützt verbindliche EU-Ziele Für Investitionssicherheit sind auch nationale Rahmenbedingungen notwendig"Europaweit gültige Zwischenziele für 2030 können der Energiewirtschaft die erhoffte Sicherheit für längerfristige Investitionen geben. Der BDEW unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, verbindliche Ziele zur CO2- Emissionsminderung sowie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 einzuführen. Desweiteren ist es auch notwendig, dass sich die Staats- und Regierungschefs wie vom BDEW stets gefordert am 22. Mai in Brüssel des Themas selbst annehmen." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur heutigen Vorlage des Grünbuchs zur Klima- und Energiepolitik 2030 durch die EU-Kommission. "Diese Entwicklungen auf EU-Ebene dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass für Investitionssicherheit auch national verlässliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Nachdem die Gespräche zu einer Strompreisbremse zwischen Bund und Ländern vertagt wurden und damit wichtige Fragen unbeantwortet bleiben, sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf", betonte Müller.
Im Konsultationsverfahren der EU-Kommission werde es nun darauf ankommen, die Ziele mit den vorhandenen Technologien und Instrumenten der EU-Mitgliedsstaaten klug zusammenzuführen. Dabei gelte es, Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Eine effiziente Struktur des Kraftwerksparks könne zum Beispiel mittelfristig nur erreicht werden, wenn europaweit verbindliche Ziele zur CO2-Reduktion und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gelten würden. "Die bisher bestehenden Zielvorgaben für 2020 und 2050 sind für Investitionsentscheidungen zu kurz beziehungsweise zu lang. Europaweit gültige Zwischenziele für das Jahr 2030 können in Folge der Planungssicherheit für Energieunternehmen die Investitionen auslösen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind. Darüber hinaus wäre eine gemeinsame EU-Position zu den Zielen 2030 eine gute Basis für die internationalen Klimaschutzverhandlungen", erklärte Müller. Die Verhandlungen für ein globales Klimaschutzabkommen sollen bis 2015 abgeschlossen werden.
Frank Brachvogel
Pressesprecher / Press Spokesman
Telefon 030 300 199-1160
E-Mail presse@bdew.de
Müller: Zwischenziele für 2030 können Energiebranche notwendige Investitionssicherheit geben Energiewirtschaft unterstützt verbindliche EU-Ziele Für Investitionssicherheit sind auch nationale Rahmenbedingungen notwendig"Europaweit gültige Zwischenziele für 2030 können der Energiewirtschaft die erhoffte Sicherheit für längerfristige Investitionen geben. Der BDEW unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, verbindliche Ziele zur CO2- Emissionsminderung sowie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 einzuführen. Desweiteren ist es auch notwendig, dass sich die Staats- und Regierungschefs wie vom BDEW stets gefordert am 22. Mai in Brüssel des Themas selbst annehmen." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur heutigen Vorlage des Grünbuchs zur Klima- und Energiepolitik 2030 durch die EU-Kommission. "Diese Entwicklungen auf EU-Ebene dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass für Investitionssicherheit auch national verlässliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Nachdem die Gespräche zu einer Strompreisbremse zwischen Bund und Ländern vertagt wurden und damit wichtige Fragen unbeantwortet bleiben, sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf", betonte Müller.
Im Konsultationsverfahren der EU-Kommission werde es nun darauf ankommen, die Ziele mit den vorhandenen Technologien und Instrumenten der EU-Mitgliedsstaaten klug zusammenzuführen. Dabei gelte es, Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Eine effiziente Struktur des Kraftwerksparks könne zum Beispiel mittelfristig nur erreicht werden, wenn europaweit verbindliche Ziele zur CO2-Reduktion und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gelten würden. "Die bisher bestehenden Zielvorgaben für 2020 und 2050 sind für Investitionsentscheidungen zu kurz beziehungsweise zu lang. Europaweit gültige Zwischenziele für das Jahr 2030 können in Folge der Planungssicherheit für Energieunternehmen die Investitionen auslösen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind. Darüber hinaus wäre eine gemeinsame EU-Position zu den Zielen 2030 eine gute Basis für die internationalen Klimaschutzverhandlungen", erklärte Müller. Die Verhandlungen für ein globales Klimaschutzabkommen sollen bis 2015 abgeschlossen werden.
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