Affenversuche an der Bremer Universität: Bremen legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Kurzfassung: Affenversuche an der Bremer Universität: Bremen legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einDer Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund begrüßen die Entscheidung des Senators f ...
[Deutscher Tierschutzbund - 27.03.2013] Affenversuche an der Bremer Universität: Bremen legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Der Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund begrüßen die Entscheidung des Senators für Gesundheit, Hermann Schulte-Sasse, gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren von Prof. Andreas Kreiter Beschwerde einzulegen.
Der Senator für Gesundheit hatte die Beschwerde fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hatte in seinem Urteil vom 11. Dezember 2012 die Revision nicht zugelassen.
Im Jahr 2008 hatte die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die damalige Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, nach einem umfangreichen Abwägungsprozess in Bezug auf Forschungsfreiheit auf der einen Seite und Tierschutz auf der anderen Seite, die Tierversuche an Affen im Rahmen des Forschungsvorhaben von Prof. Kreiter nicht weiter genehmigt.
Hiergegen hatte Kreiter Rechtsmittel eingelegt, und das OVG Bremen hatte zuletzt zugunsten der Affenversuche entschieden.
"Es ist richtig und nur konsequent, dass der Gesundheitssenator alle Rechtsmittel ausschöpft, um das Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichtes korrigieren zu lassen. Das ist er nicht nur den seit Jahren leidenden Tieren, sondern auch den zehntausenden Bremer Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die sich gegen diese Versuche ausgesprochen haben", kommentiert Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Zudem geht es hier um grundlegende Fragen der Bedeutung des Tierschutzes, welcher seit 2002 auch in der Verfassung verankert ist. Allein schon die Nichtzulassung der Revision seitens des OVG mit der Begründung, das Urteil habe keine grundsätzliche Bedeutung, belegt, dass das Gericht auf einem Auge blind war."

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