28.03.2013 09:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Grundsätzlich muss ein Architekt den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abstecken und die Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der Grundlagenermittlung berücksichtigen.
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Autor der Pressemeldung "Architekt muss Kostenrahmen mit dem Auftraggeber bei der Planung möglichst früh abstecken" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.