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Architekt muss Kostenrahmen mit dem Auftraggeber bei der Planung möglichst früh abstecken
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Grundsätzlich muss ein Architekt den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abstecken und die Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der Grundlagenermittlung berücksichtigen. ... weiter lesen Quelle
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