Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft

Kurzfassung: Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in KraftRamsauer: Weniger Verkehrszeichen, mehr KlarheitAm Ostermontag tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Eines der Ziele ist es, d ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 28.03.2013] Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft

Ramsauer: Weniger Verkehrszeichen, mehr Klarheit
Am Ostermontag tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Eines der Ziele ist es, den "Schilderwald" zu lichten. Verbesserte Radverkehrsvorschriften sorgen zudem für mehr Sicherheit.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Akzeptanz und Eindeutigkeit der Verkehrsvorschriften sind die Grundvoraussetzungen für einen sicheren Straßenverkehr. Ein Abbau der Überbeschilderung kann zu mehr Sicherheit beitragen. Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich. Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus."
Ein Ziel ist, die Zahl an Verkehrsschildern im Straßenbild zu reduzieren. Durch allgemeingültige Verhaltensvorschriften soll die Notwendigkeit für Verkehrsschilder reduziert werden. Zum Beispiel macht die Einführung eines generellen Parkverbotes auf Fahrradschutzstreifen dort Parkverbotszeichen unnötig, die Einführung eines generellen Überholverbotes an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen macht das Aufstellen von Überholverbotszeichen in diesen Bereichen entbehrlich. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden, einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen.
Die neue StVO verbessert vor allem auch die Sicherheit im Radverkehr. Neben dem generellen Parkverbot auf den Fahrradwegen darf in Fahrradstraßen künftig nicht mehr schneller als 30 km/h gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen künftig darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Die Freigabe linker Radwege kann künftig durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" erfolgen. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Personen, die mindestens 16 sind, dürfen grundsätzlich bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Fahrradanhängern mitnehmen. Gleichzeitig wird mit dem neuen Bußgeldkatalog das Nichtbeachten der Verkehrsvorschriften durch Radfahrer künftig härter geahndet: Auf Wunsch der Länder werden die Verwarnungsgelder um 5 bis 10 Euro angehoben.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/2008-0
Telefax: 030/2008-3060
Mail: Ref-Presse@bmvbw.bund.de
URL: http://www.bmvbw.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Die Aufgaben Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind in einem Ministerium vereinigt. Das BMVBS ist damit das wichtigste Investitionsressort der Bundesregierung. Hier sind alle Zuständigkeiten des Bundes für verkehrliche und bauliche Infrastrukturen gebündelt: Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege, Städtebau, Stadtentwicklung und Raumordnung. Als herausragendes Innovationsministerium gibt das BMVBS Impulse für die Verkehrstechnologie und die Bauwirtschaft. In der Luftfahrt, in der Satellitennavigation, bei neuen Antrieben und Kraftstoffen, bei energiesparenden Bauweisen sorgen die Experten des Ministeriums für gute Rahmenbedingungen. Das Ministerium ist an den Standorten Berlin und Bonn mit insgesamt 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden schaffen sie Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Seit dem 22. 11. 2005 ist Wolfgang Tiefensee Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
, 10115 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/2008-0; http://www.bmvbw.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
17.10.2013  TEN-V Tage in Tallinn
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

10115 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030/2008-0
Fax:
030/2008-3060
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/76347

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-verkehr, bau-und-stadtentwicklung-bmvbs-pressefach.html
Die Pressemeldung "Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Am 1.4. tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft" ist Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch .