28.03.2013 14:43 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
söp nun auch anerkannte Stelle für Streitfälle im Schiffsverkehr
Kurzfassung: söp nun auch anerkannte Stelle für Streitfälle im SchiffsverkehrBundesweite Anerkennung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten im ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.03.2013] söp nun auch anerkannte Stelle für Streitfälle im Schiffsverkehr
Bundesweite Anerkennung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten im Schiffsverkehr
Verspätungen, Totalausfall, Anschluss verpasst - betroffen sind nicht nur die Kunden von Bus und Bahn und Fluggäste, sondern auch Schiffspassagiere. Diese erhalten jetzt eine neue, bereits gut bekannte Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverbraucherministerium haben in einem aktuellen Schreiben die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)" als geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr anerkannt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.
Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr können sich fortan zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an die söp als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle wenden. Alle im Verband Deutscher Reeder (VDR) organisierten Mitgliedsunternehmen nehmen an der Schlichtung teil. Im Mittelpunkt stehen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Aber auch der Verlust, die Beschädigung oder eine verspätete Lieferung des Reisegepäcks können Gegenstand der Schlichtung sein. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrgast mit seiner Beschwerde zunächst unmittelbar an das Verkehrsunternehmen gewandt hat. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag. Soweit das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp ist, ist das Verfahren für den Fahrgast kostenlos.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle unter: https://soep-online.de/
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Bundesweite Anerkennung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten im Schiffsverkehr
Verspätungen, Totalausfall, Anschluss verpasst - betroffen sind nicht nur die Kunden von Bus und Bahn und Fluggäste, sondern auch Schiffspassagiere. Diese erhalten jetzt eine neue, bereits gut bekannte Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverbraucherministerium haben in einem aktuellen Schreiben die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)" als geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr anerkannt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.
Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr können sich fortan zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an die söp als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle wenden. Alle im Verband Deutscher Reeder (VDR) organisierten Mitgliedsunternehmen nehmen an der Schlichtung teil. Im Mittelpunkt stehen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Aber auch der Verlust, die Beschädigung oder eine verspätete Lieferung des Reisegepäcks können Gegenstand der Schlichtung sein. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrgast mit seiner Beschwerde zunächst unmittelbar an das Verkehrsunternehmen gewandt hat. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag. Soweit das Verkehrsunternehmen Mitglied der söp ist, ist das Verfahren für den Fahrgast kostenlos.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle unter: https://soep-online.de/
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
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