Ramsauer: Aufbruchstimmung im Fernbuslinienverkehr

Kurzfassung: Ramsauer: Aufbruchstimmung im Fernbuslinienverkehr Erste Bilanz nach Liberalisierung am 1.1.2013: Angebot fast verdoppeltZum 1. Januar ist das Personenbeförderungsgesetz geändert und der Fernbuslini ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 02.04.2013] Ramsauer: Aufbruchstimmung im Fernbuslinienverkehr

Erste Bilanz nach Liberalisierung am 1.1.2013: Angebot fast verdoppelt
Zum 1. Januar ist das Personenbeförderungsgesetz geändert und der Fernbuslinienverkehr in Deutschland liberalisiert worden. Ein seit den 1930er Jahren bestehender Konkurrenzschutz für bestehende Eisenbahn- und Buslinien wurde damit abgeschafft. Bundesweit werden nun bereits zahlreiche neue Fernbuslinien angeboten.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Seit Anfang des Jahres heißt es in Deutschland: Freie Fahrt für Fernbusse. Wir haben den Markt von seinen jahrzehntealten Fesseln befreit. Nun erleben wir eine Aufbruchstimmung: viele neue Angebote und Strecken, mit dem Bus kostengünstig quer durch Deutschland zu reisen. Das schont Geldbeutel und Klima: Denn der Bus ist vor allem eine echte Alternative zum Auto."
Bis Ende 2012 gab es 86 bestehende innerdeutsche Fernbuslinien - vor allem von und nach Berlin sowie in Urlaubsregionen oder zu Flughäfen ohne Bahnanschluss. Seit der Liberalisierung am 1.1.2013 bis zum Stichtag 15.2.2013 haben die Bundesländer bereits 23 neue innerdeutsche Verbindungen im Fernbuslinienverkehr genehmigt. Darüber hinaus wurde für weitere 53 Verbindungen eine Genehmigung beantragt. Wenn diese Anträge genehmigt sind, hat sich die Zahl der Verbindungen seit Inkrafttreten der Neuregelung fast verdoppelt.
Weiterhin geschützt bleibt der öffentliche Personennahverkehr mit Bussen und Bahnen (ÖPNV): Auch nach der Liberalisierung ist die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen, die weniger als 50 Kilometer auseinanderliegen, grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für Strecken des Schienenpersonennahverkehrs mit einer Reisezeit von unter einer Stunde. Nur wenn dort kein ausreichendes Nahverkehrsangebot besteht, kann die Behörde für einzelne Teilstrecken eine Genehmigung erteilen.

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