03.04.2013 11:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Es kann gegebenenfalls unangemessen sein, wenn eine zu lange Bindung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die aus dem Gesellschaftsvertrag der GbR folgt, besteht.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Unangemessenheit einer langen Bindung von Gesellschaftern an eine GbR" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.