03.04.2013 14:48 Uhr in Medien & Presse von Piratenpartei Deutschland

Grundgesetz braucht Update: Briefgeheimnis auch im Internet

Kurzfassung: Grundgesetz braucht Update: Briefgeheimnis auch im InternetPolizei, Geheimdienste und BKA greifen immer häufiger auf vertrauliche Kommunikationsinhalte zu und durchleuchten systematisch E-Mails. [1] ...
[Piratenpartei Deutschland - 03.04.2013] Grundgesetz braucht Update: Briefgeheimnis auch im Internet

Polizei, Geheimdienste und BKA greifen immer häufiger auf vertrauliche Kommunikationsinhalte zu und durchleuchten systematisch E-Mails. [1] Deshalb fordert Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, ein grundrechtlich verankertes generelles Kommunikationsgeheimnis:
Vertrauliche E-Mails und elektronische Nachrichten müssen grundrechtlich besser geschützt werden, um eine Ausweitung von Rasterfahndungsmethoden durch neue Überwachungstechnologien einzudämmen. Wenn Behörden verdachtsunabhängig Bürgerkommunikation durchleuchten, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Grundrechts auf Privatsphäre. Jeder Mensch muss das Recht auf anonyme und vertrauliche Kommunikation haben. Das Grundgesetz muss an die neuen Kommunikationsformen des Internetzeitalters angepasst werden. Wir brauchen daher dringend eine Erweiterung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. [2] Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie gerne beim Datenschutz Abstriche machen, wenn es nicht gerade um die eigenen Nebeneinkünfte geht. Das Grundgesetz braucht ein Update, damit die Bürger vor willkürlichem und verdachtsunabhängigem Einsatz neuer Überwachungstechnologien durch staatliche Behörden geschützt werden.
Einen deutlichen Fingerzeig in diese Richtung hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung gegeben, in dem es ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme postuliert. [3] Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht, elektronischen Kommunikationsmitteln angemessenen Grundrechtsschutz durch das Grundgesetz zu geben.
Quellen:
[1] https://netzpolitik.org/2013/bundesnachrichtendienst-uberwacht-jede-sekunde-eine-telekommunikation-einmal-taglich-auch-etwas-relevantes/
[2] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

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