Kanadisches Gasunternehmen zieht Aufsuchungserlaubnis beim Thüringer Landesbergamt zurück

Kurzfassung: Kanadisches Gasunternehmen zieht Aufsuchungserlaubnis beim Thüringer Landesbergamt zurückMit Schreiben vom 31.03.2013 hat die Firma BNK Deutschland, Tochterfirma des kanadische Energieunternehmen BN ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 04.04.2013] Kanadisches Gasunternehmen zieht Aufsuchungserlaubnis beim Thüringer Landesbergamt zurück

Mit Schreiben vom 31.03.2013 hat die Firma BNK Deutschland, Tochterfirma des kanadische Energieunternehmen BNK Petroleum Inc. (BNK), beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Aufhebung ihrer drei in Thüringen liegenden Aufsuchungserlaubnisse beantragt.
Bereits Ende Januar 2013 hatte BNK die Anträge für die Betriebspläne zur Durchführung seismischer Messungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt bei den jeweiligen Bergbehörden zurückgezogen und erklärt, die Erdgassuche in Thüringen und Sachsen-Anhalt nicht weiter zu verfolgen.
Das Thüringer Landesbergamt wird jetzt das Aufhebungsverfahren abwickeln. Mit Bekanntgabe der Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt werden die Aufsuchungserlaubnisse erlöschen.
Aus Sicht des Thüringer Umweltministeriums ist dieser Antrag von BNK die folgerichtige Konsequenz auf die Einstellung ihrer Aufsuchungsaktivitäten. "Die Entscheidung des kanadischen Unternehmens überrascht uns nicht. Schließlich gibt es nach den Ergebnissen einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Thüringen auch gar keine unkonventionellen Erdgaslagerstätten. Das ist mindestens seit September 2012 bekannt"; sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Trotzdem wird sich der Minister - auch im Rahmen seines Vorsitzes der Umwelt-ministerkonferenz der Länder - weiter für eine Änderung des Bundesberg¬rechts einsetzen, damit für alle diese Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend wird. "Wenn auch Thüringen davon nicht betroffen ist, muss das bundesweit geregelt werden", so Reinholz.
Die Thüringer Landesregierung hat von Beginn an öffentlich klargestellt, dass es eine Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten nur dann geben kann, wenn Gefahren für die Umwelt, das Trinkwasser und die Menschen ausgeschlossen sind. Ebenso hat sich die Thüringer Landesregierung frühzeitig für eine Änderung des Bundesbergrechts eingesetzt, damit für alle diese Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend wird.

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