Gabriel: Niedriglöhne von Frauen beseitigen

  • Pressemitteilung der Firma SPD, 09.03.2011
Pressemitteilung vom: 09.03.2011 von der Firma SPD aus Berlin

Kurzfassung: Die SPD fordert ein Maßnahmenpaket gegen Niedriglöhne von Frauen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel: Einkommensarmut ist in Deutschland weiter vor allem weiblich. 70 Prozent der im Niedriglohnsektor Beschäftigten sind ...

[SPD - 09.03.2011] Gabriel: Niedriglöhne von Frauen beseitigen


Die SPD fordert ein Maßnahmenpaket gegen Niedriglöhne von Frauen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel:

Einkommensarmut ist in Deutschland weiter vor allem weiblich. 70 Prozent der im Niedriglohnsektor Beschäftigten sind Frauen. Ein Grund ist, dass Frauen überproportional in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Aber auch 33 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen verdienen unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Die SPD hält deshalb ein kurzfristiges Maßnahmenbündel für dringend erforderlich. Damit wollen wir der Einkommensdiskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen wirken:

1. Tarifbindung stärken

Das Lohnniveau in vielen Dienstleistungsberufen ist außerordentlich niedrig. Davon sind besonders Frauen betroffen. Wir wollen die Tarifbindung und die Bedeutung des Flächentarifvertrages wieder stärken. Dies ist auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen, die den Wettbewerb über Qualität und Leistung statt durch Lohndrückerei entscheiden wollen. Die Politik muss zunehmender Tarifflucht durch die gesetzliche Festlegung einer vereinfachten Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen begegnen.

2. Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro

Die Zahl der Frauen und Männer, die im Niedriglohnsektor arbeiten, wächst. 22 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor. Circa 1,4 Millionen Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen der Grundsicherung angewiesen. 30 Prozent aller Frauen, die im Juni 2010 in der Grundsicherung hilfebedürftig waren, waren zugleich erwerbstätig. Frauen arbeiten aber überproportional in Dienstleistungsberufen, deren Tarifbindung so gering ist, dass ein Mindestlohn über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht in Frage kommt. Auch deshalb ist zusätzlich zu tariflichen Lösungen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro überfällig und würde besonders Frauen zugutekommen.

3. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Selbst bei gleicher Tätigkeit sind es immer noch 12 Prozent weniger. Die Geschlechterdiskriminierung ist auch beim Entgelt gesetzlich verboten. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, dieses Verbot zu umgehen. Deshalb brauchen wir ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Diskriminierung von Frauen beim Lohn wirksam unterbindet.

4. Atypische Beschäftigung zurückdrängen

Befristete Beschäftigung, "kleine" Teilzeitarbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigung haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen, rund 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Die von der unionsgeführten Bundesregierung unter Kanzler Kohl eingeführte gesetzliche Möglichkeit, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen, muss abgeschafft werden. Damit Teilzeit nicht zur Falle wird, muss das Recht auf Teilzeit um einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitarbeit erweitert werden. Bei den sogenannten Mini-Jobs muss mindestens eine Stundenbegrenzung wieder eingeführt werden, um Lohndumping zu unterbinden.

5. Öffentliche Auftragsvergabe als Vorbild

Öffentliche Auftraggeber müssen durch Tariftreue mit gutem Beispiel vorangehen. Bei öffentlicher Auftragsvergabe dürfen nur solche Betriebe berücksichtigt werden, die sich an Tariflöhne halten, bzw. mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro bezahlen, wenn Tariftreue aufgrund EU-Rechtsprechung nicht verlangt werden kann. Wir setzen uns auch für ein Bundestariftreuegesetz ein. Entsprechend dem Tariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz soll die Erfüllung zusätzlicher Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe verlangt werden können, zum Beispiel die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.

6. Rentenrechtliche Ansprüche aufwerten

Jahrelange Arbeit im Niedriglohnbereich hat trotz oft langer Erwerbstätigkeit Altersarmut zur Folge. Auch davon sind Frauen überproportional betroffen. Die SPD setzt sich deshalb unter anderem dafür ein, dass mit der Rente nach Mindestentgeltpunkten Zeiten mit sehr geringen Verdiensten und Beiträgen auch über 1992 (geltendes Recht) hinaus höher bewertet werden.

Für eine lebenswerte Gesellschaft brauchen wir ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern. Das bedeutet auch, für Frauen endlich das Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" durch zu setzen und Niedriglöhne für Frauen zu bekämpfen. Gesellschaftlicher Fortschritt und die Gleichstellung der Geschlechter gehören zusammen.


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