Keine Patente auf Embryonen oder embryonale Stammzellen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.03.2011
Pressemitteilung vom: 09.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Schlussberatung vor dem Europaeischen Gerichtshof am 10. Maerz 2011 zur Frage, ob man menschliche Embryonen beziehungsweise menschliche embryonale Stammzellen patentieren darf ("Bruestle-Patent"), erklaert der stellvertretende ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.03.2011] Keine Patente auf Embryonen oder embryonale Stammzellen


Anlaesslich der Schlussberatung vor dem Europaeischen Gerichtshof am 10. Maerz 2011 zur Frage, ob man menschliche Embryonen beziehungsweise menschliche embryonale Stammzellen patentieren darf ("Bruestle-Patent"), erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:

Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist reine Grundlagenforschung. Sie dient dem Erkenntnisgewinn und findet in einem problematischen Spannungsverhaeltnis von Embryonenschutz und Forschungsfreiheit statt. Der Deutsche Bundestag hat sich in zwei langwierigen und von grosser Verantwortung getragenen Beratungen dazu entschlossen, diese Forschung in ebenso klaren wie engen Grenzen zuzulassen.

Aus guten Gruenden ist in Deutschland die Zerstoerung von Embryonen fuer die Stammzellforschung verboten. Es steht fuer uns als SPD-Bundestagsfraktion ausser Frage, dass niemand einen kommerziellen Gewinn aus der Zerstoerung von menschlichen Embryonen ziehen darf. Die Argumente der Befuerworter eines Patentschutzes, laut denen der Schutz fuer Embryonen vor einer kommerziellen Verwertung erst 14 Tage nach der Befruchtung beginnen soll, hat keine solide Basis. Die Frist von 14 Tagen findet sich im deutschen Recht nicht. Vielmehr ist der menschliche Embryo "bereits die befruchtete, entwicklungsfaehige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an", wie es im Embryonenschutzgesetz heisst.

Wir fordern den Europaeischen Gerichtshof auf, der kommerziellen Verwertung von menschlichen Embryonen einen Riegel vorzuschieben. Ein anderes Urteil wuerde den in Deutschland geltenden Embryonenschutz massiv in Frage stellen und zu erheblichen gesellschaftlichen Verwerfungen fuehren.


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