05.04.2013 08:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht
BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zum SteuerstrafrechtKurzfassung: Angeblich soll der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft haben. Dies soll insbesondere Steuersünder betreffen, welche Millionenbeträge nicht versteuert haben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.04.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit hat der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben.
In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall soll ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Trotzdem soll dieser in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen könne. Eine Bewährungsstrafe sei indessen nur möglich, sofern besondere Milderungsgründe vorliegen, welche eine derartige Bewertung rechtfertigen würden.
Das Landgericht soll nach rechtlicher Würdigung des konkreten Falls wohl zu dem Ergebnis gekommen sein, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege. Nach Ansicht des BGH weise die Strafbemessung des Landgerichts hingegen durchgreifende Mängel auf. Er hält weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur anzunehmen sei, sofern gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen würden.
Da solche nach der Auffassung des BGH im konkreten Fall wohl nicht vorlagen, verwies der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.
Betroffenen ist indes anzuraten, einen im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten entstehen häufiger und schneller, als man gemeinhin annimmt. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen Sie sich hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei als zuverlässige und qualifizierte Begleitung dienen. Dieser kann neben Ihrer Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Ferner wird ein Rechtsanwalt Sie über die höchstrichterliche Rechtsprechung aufklären. Alles im allem kann ein Rechtsanwalt das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form für Sie vorbereiten, sodass Ihnen im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.
http://www.grprainer.com/Wirtschaftsstrafrecht.html
In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall soll ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Trotzdem soll dieser in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen könne. Eine Bewährungsstrafe sei indessen nur möglich, sofern besondere Milderungsgründe vorliegen, welche eine derartige Bewertung rechtfertigen würden.
Das Landgericht soll nach rechtlicher Würdigung des konkreten Falls wohl zu dem Ergebnis gekommen sein, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege. Nach Ansicht des BGH weise die Strafbemessung des Landgerichts hingegen durchgreifende Mängel auf. Er hält weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur anzunehmen sei, sofern gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen würden.
Da solche nach der Auffassung des BGH im konkreten Fall wohl nicht vorlagen, verwies der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.
Betroffenen ist indes anzuraten, einen im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten entstehen häufiger und schneller, als man gemeinhin annimmt. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen Sie sich hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei als zuverlässige und qualifizierte Begleitung dienen. Dieser kann neben Ihrer Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Ferner wird ein Rechtsanwalt Sie über die höchstrichterliche Rechtsprechung aufklären. Alles im allem kann ein Rechtsanwalt das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form für Sie vorbereiten, sodass Ihnen im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.
http://www.grprainer.com/Wirtschaftsstrafrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/76760GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.