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Eigenbedarfskündigung wegen Benutzung einer Wohnung für rein berufliche Zwecke anscheinend möglich
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Eine Eigenbedarfskündigung soll demnach auch möglich sein, sofern der Vermieter die vermietete Wohnung zukünftig ausschließlich für rein berufliche Zwecke verwenden möchte. ... weiter lesen Quelle
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