05.04.2013 08:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine Eigenbedarfskündigung soll demnach auch möglich sein, sofern der Vermieter die vermietete Wohnung zukünftig ausschließlich für rein berufliche Zwecke verwenden möchte.
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Autor der Pressemeldung "Eigenbedarfskündigung wegen Benutzung einer Wohnung für rein berufliche Zwecke anscheinend möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.