05.04.2013 11:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Verurteilung wegen Doppelmordes in Berlin-Wedding rechtskräftig
Kurzfassung: Verurteilung wegen Doppelmordes in Berlin-Wedding rechtskräftigDer zur Tatzeit 25-jährige Angeklagte schoss am Vormittag des 4. August 2011 in Berlin-Wedding mit direktem Tötungsvorsatz aus kurzer ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 05.04.2013] Verurteilung wegen Doppelmordes in Berlin-Wedding rechtskräftig
Der zur Tatzeit 25-jährige Angeklagte schoss am Vormittag des 4. August 2011 in Berlin-Wedding mit direktem Tötungsvorsatz aus kurzer Distanz zwölfmal auf ein parkendes Fahrzeug, in dem sich seine geschiedene Frau und vier weitere Angehörige ihrer Familie befanden. Dabei tötete er zwei der Angehörigen und verletzte einen weiteren schwer; die geschiedene Frau des Angeklagten überlebte. Der Angeklagte, der die Trennung von seiner Frau nicht hinnehmen wollte und hierüber in Wut und Hass geraten war, hatte die Tat lange geplant. Bereits im Vorfeld hatte er immer wieder in der Nähe ihrer Wohnung bewaffnet auf eine Gelegenheit gewartet und zudem ihr sowie ihrer Familie gegenüber Todesdrohungen geäußert. Nach der Tat flüchtete der Angeklagte und wurde drei Tage später in Berlin festgenommen.
Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat den Angeklagten am 14. August 2012 nach 15 Verhandlungstagen wegen dieser und einer weiteren Gewalttat u.a. wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchtem Mord (aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Aussetzung der Vollstreckung nach 15 Jahren Verbüßungsdauer ausschließt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 80/13
Landgericht Berlin - (529) 234 Js 3702/11 Ks (3/12)
Karlsruhe, den 5. April 2013
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der zur Tatzeit 25-jährige Angeklagte schoss am Vormittag des 4. August 2011 in Berlin-Wedding mit direktem Tötungsvorsatz aus kurzer Distanz zwölfmal auf ein parkendes Fahrzeug, in dem sich seine geschiedene Frau und vier weitere Angehörige ihrer Familie befanden. Dabei tötete er zwei der Angehörigen und verletzte einen weiteren schwer; die geschiedene Frau des Angeklagten überlebte. Der Angeklagte, der die Trennung von seiner Frau nicht hinnehmen wollte und hierüber in Wut und Hass geraten war, hatte die Tat lange geplant. Bereits im Vorfeld hatte er immer wieder in der Nähe ihrer Wohnung bewaffnet auf eine Gelegenheit gewartet und zudem ihr sowie ihrer Familie gegenüber Todesdrohungen geäußert. Nach der Tat flüchtete der Angeklagte und wurde drei Tage später in Berlin festgenommen.
Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat den Angeklagten am 14. August 2012 nach 15 Verhandlungstagen wegen dieser und einer weiteren Gewalttat u.a. wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchtem Mord (aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Aussetzung der Vollstreckung nach 15 Jahren Verbüßungsdauer ausschließt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 80/13
Landgericht Berlin - (529) 234 Js 3702/11 Ks (3/12)
Karlsruhe, den 5. April 2013
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