08.04.2013 09:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Landgericht Lübeck entschied, dass Anlegern offener Immobilienfonds unter Umständen Schadensersatzansprüche zustehen, weil sie möglicherweise falsch beraten wurden.
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Autor der Pressemeldung "Eventuell Schadensersatz wegen Falschberatung bei offenen Immobilienfonds" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.