09.04.2013 08:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Die Klagen auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen von Fondsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs beinhalte, wies der Bundesgerichtshof ab.
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Autor der Pressemeldung "Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds laut BGH" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.