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Sollten Anleger einer "Nicht-Bank" während der Beratung nicht über Kick-Backs aufgeklärt worden sein, können diese unter Umstanden ihre gesamte Anlage im Wege einer Rückabwicklung zurückerhalten. ... weiter lesen Quelle
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Die Pressemeldung ""Nicht-Bank" könnte Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über Kick-Backs treffen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung ""Nicht-Bank" könnte Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über Kick-Backs treffen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.