09.04.2013 09:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Heidelberg Cement
BGH bestätigt im Wesentlichen das vom OLG Düsseldorf im deutschen Kartellverfahren verhängte Bußgeld
Kurzfassung: BGH bestätigt im Wesentlichen das vom OLG Düsseldorf im deutschen Kartellverfahren verhängte BußgeldDer Bundesgerichtshof hat das vom OLG Düsseldorf gegen HeidelbergCement im Jahr 2009 verhängte ...
[Heidelberg Cement - 09.04.2013] BGH bestätigt im Wesentlichen das vom OLG Düsseldorf im deutschen Kartellverfahren verhängte Bußgeld
Der Bundesgerichtshof hat das vom OLG Düsseldorf gegen HeidelbergCement im Jahr 2009 verhängte Bußgeld in reduzierter Höhe von 161,4 Mio € bestätigt. Nach Auflösung der entsprechenden Rückstellung verbleibt eine Ergebnisbelastung von etwa 30 Mio € im zweiten Quartal 2013. Der Zahlungsmittelabfluss von 161,4 Mio € wird vermutlich innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate erfolgen. Ergebnisprognose und Finanzplanung bleiben unverändert.
"Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs hinnehmen und stellen fest, dass das Verfahren nach langer Zeit nun zu einem Ende gekommen ist", sagt Dr. Bernd Scheifele, Vorstandsvorsitzender der HeidelbergCement AG. "In die Vorfälle, die inzwischen schon mehr als zehn Jahre zurückliegen, war keiner der heute aktiven Vorstände involviert. Seitdem haben wir bei HeidelbergCement ein konsequentes Kartell-Compliance-Programm aufgebaut, das 2010 von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei zertifiziert wurde. Es enthält neben einer klaren Unternehmensrichtlinie unter anderem umfangreiche, mit modernsten Kommunikationsmitteln unterstützte Schulungen für die Vorstände und Mitarbeiter sowie eine rund um die Uhr erreichbare Compliance-Hotline. Die Vorstände weisen regelmäßig im Rahmen der Kommunikation an Führungskräfte und Mitarbeiter darauf hin, dass Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei HeidelbergCement nicht geduldet werden. Damit sehen wir uns gut gerüstet, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen."
Das Unternehmen und andere Zementproduzenten waren aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Zeitraum von 1990 bis 2002 zunächst von der deutschen Kartellbehörde im Jahr 2003 bebußt worden. Nach Einspruch beim OLG Düsseldorf wurde der Fall 2009 neu bewertet und das Bußgeld von ursprünglich rund 250 Mio € auf rund 170 Mio € reduziert. HeidelbergCement hatte gegen dieses Urteil wegen inhaltlicher und verfahrenstechnischer Mängel Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer um weitere 8,5 Mio € reduziert.
Über HeidelbergCement
HeidelbergCement ist als Weltmarktführer im Zuschlagstoffbereich und mit führenden Positionen im Zement, Beton und in weiteren nachgelagerten Aktivitäten einer der größten Baustoffhersteller weltweit. Das Unternehmen beschäftigt rund 52.000 Mitarbeiter an 2.500 Standorten in mehr als 40 Ländern.
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Fax: 06221-481-13 217
info@heidelbergcement.com
Der Bundesgerichtshof hat das vom OLG Düsseldorf gegen HeidelbergCement im Jahr 2009 verhängte Bußgeld in reduzierter Höhe von 161,4 Mio € bestätigt. Nach Auflösung der entsprechenden Rückstellung verbleibt eine Ergebnisbelastung von etwa 30 Mio € im zweiten Quartal 2013. Der Zahlungsmittelabfluss von 161,4 Mio € wird vermutlich innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate erfolgen. Ergebnisprognose und Finanzplanung bleiben unverändert.
"Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs hinnehmen und stellen fest, dass das Verfahren nach langer Zeit nun zu einem Ende gekommen ist", sagt Dr. Bernd Scheifele, Vorstandsvorsitzender der HeidelbergCement AG. "In die Vorfälle, die inzwischen schon mehr als zehn Jahre zurückliegen, war keiner der heute aktiven Vorstände involviert. Seitdem haben wir bei HeidelbergCement ein konsequentes Kartell-Compliance-Programm aufgebaut, das 2010 von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei zertifiziert wurde. Es enthält neben einer klaren Unternehmensrichtlinie unter anderem umfangreiche, mit modernsten Kommunikationsmitteln unterstützte Schulungen für die Vorstände und Mitarbeiter sowie eine rund um die Uhr erreichbare Compliance-Hotline. Die Vorstände weisen regelmäßig im Rahmen der Kommunikation an Führungskräfte und Mitarbeiter darauf hin, dass Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei HeidelbergCement nicht geduldet werden. Damit sehen wir uns gut gerüstet, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen."
Das Unternehmen und andere Zementproduzenten waren aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Zeitraum von 1990 bis 2002 zunächst von der deutschen Kartellbehörde im Jahr 2003 bebußt worden. Nach Einspruch beim OLG Düsseldorf wurde der Fall 2009 neu bewertet und das Bußgeld von ursprünglich rund 250 Mio € auf rund 170 Mio € reduziert. HeidelbergCement hatte gegen dieses Urteil wegen inhaltlicher und verfahrenstechnischer Mängel Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer um weitere 8,5 Mio € reduziert.
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