Biokraftstoffe nur, wenn sie wirklich nachhaltig sind

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 09.03.2011
Pressemitteilung vom: 09.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Einführung von E 10 fortsetzen und die Bürger besser informieren Zur Diskussion um die Einführung des E 10-Kraftstoffs und der am 8. März 2011 verabredeten gemeinsamen Informationskampagne von Politik und Wirtschaft erklärte die ...

[CDU/CSU-Fraktion - 09.03.2011] Biokraftstoffe nur, wenn sie wirklich nachhaltig sind


Einführung von E 10 fortsetzen und die Bürger besser informieren

Zur Diskussion um die Einführung des E 10-Kraftstoffs und der am 8. März 2011 verabredeten gemeinsamen Informationskampagne von Politik und Wirtschaft erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:

Biokraftstoffe können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten und uns von Erdölimporten unabhängiger machen. Es ist der richtige Ansatz, die Einführung von E 10 fortzusetzen und die Bürger besser zu informieren. Das wird jetzt gemeinsam durch Politik und Wirtschaft geschehen.

Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe gesichert sind und ständig überprüft werden. Wenn die Klimabilanz nicht aufgeht oder Nutzungskonkurrenzen entstehen, werden wir schnell reagieren. Flächen sind primär für die Produktion von Nahrungsmitteln, dann für die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und erst dann für die Energieerzeugung zu nutzen. An dieser Reihenfolge wird sich für uns nichts ändern.

Bei der Nutzung von E 10 geht es auch - aber nicht nur - um die Motorenverträglichkeit und vor allem um potenzielle Konkurrenzen zwischen Nahrungsmittel- und Kraftstoffherstellung und um die Gefahren für wertvolle Biotope durch den Anbau von Biokraftstoffen. Diese Diskussionen haben wir sehr ausführlich im Parlament geführt und erst dann den Weg für Biokraftstoffe freigemacht. Um die klimapolitischen Effekte zu sichern und Nutzungskonkurrenzen zu vermeiden, haben wir die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen. In ihr sind die Kriterien festgelegt, die Biokraftstoffe erfüllen müssen, nämlich ein Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 35 Prozent gegenüber fossilen Kraftstoffen und kein Anbau der Pflanzen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder hoher biologischer Vielfalt. Strenge Kriterien und genauso strenge Kontrollen sind für uns Voraussetzung für die Nutzung von Biokraftstoffen.


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