GRP Rainer LLP

BGH: Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Geringfügige Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot seitens des Handelsvertreters stellen wohl keinen wichtigen Grund des Unternehmers für eine fristlose Kündigung dar. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/77047

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BGH: Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BGH: Fristlose Kündigung eines Handelsvertreters" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.