Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Kurzfassung: Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von PflanzenschutzmittelnDie Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch ein neues Maßnahmenpaket zur nachhaltigen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 10.04.2013] Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch ein neues Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beschlossen. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union.
Ziel ist es, Risiken für Mensch, Tier und Natur, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, durch geeignete wirksame Maßnahmen zu reduzieren.
Konkret soll das Maßnahmenpaket unter anderem dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 Prozent reduziert werden. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln sollen bis 2021 in allen Produktgruppen auf unter ein Prozent reduziert werden, ganz gleich ob es sich um importierte Lebensmittel oder Lebensmittel aus heimischer Produktion handelt. Gewässerschutz und der Schutz der Biologischen Vielfalt sind - soweit der Pflanzenschutz betroffen ist - ebenfalls zentrale Elemente des Maßnahmenpakets. Dazu gehört selbstverständlich auch ein konsequenter und nachhaltiger Bienenschutz.
Der neue Aktionsplan ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion aller beteiligten Kreise und eine Weiterentwicklung des bisherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2008. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erwartet als Ergebnis eine noch ressourcenschonendere und effizientere Land- und Forstwirtschaft sowie einen ebenso gestalteten Gartenbau. Dazu beitragen sollen insbesondere die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Das Maßnahmenpaket berücksichtigt dabei gesundheitliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen.
Alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, Kommunen, Universitäten, Hochschulen, Verbände, Unternehmen und der Handel sind aufgerufen, gemeinsam an der Umsetzung und Verwirklichung mitzuwirken. Mit Blick auf eine bessere Produktion und eine weitere Verringerung von Risiken gilt es mehr denn je, Erkenntnisse der Wissenschaft aufzunehmen, den technischen und pflanzenzüchterischen Fortschritt zu nutzen, Innovationen zu fördern und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzes im ökologischen Landbau weiterzuentwickeln. Sowohl der integrierte Pflanzenschutz als auch der ökologische Landbau setzen konsequent auf Vorbeugung und nutzen bevorzugt nichtchemische Pflanzenschutzverfahren, wenn sie verfügbar und praktikabel sind.
Hintergrundinformation
Zum Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und abiotischen Schäden in der Landwirtschaft werden Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt. Pflanzenschutzmaßnahmen sind für die Produktion von hochwertigen und bezahlbaren pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln, nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen unverzichtbar. Dazu zählt neben vielfältigen nichtchemischen Maßnahmen auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten chemischen Substanzen. Sie dürfen nur auf Grundlage strenger europäischer und nationaler Regelungen in Verkehr gebracht und angewandt werden. Oberstes Gebot ist, dass ihre Anwendung nicht zu Gefahren für Mensch und Tier oder zu unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt führen darf. Bei zuverlässiger Wirkung müssen verbleibende Risiken in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Dafür sind die verantwortungsvoll wahrzunehmende Sachkunde aller Beteiligten und eine unabhängige Beratung und Information von essenzieller Bedeutung.
Den neuen Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Sie im Internet herunterladen unter www.bmelv.de/nap-pflanzenschutz.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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