11.04.2013 09:13 Uhr in Handel & Dienstleistungen von 3M Deutschland GmbH
Rechtssicherheit für 3M-Folienkombination
-Kurzfassung: Die Kombination aus perforierter Fensterfolie und Kratzschutzfolie von 3M hat eine Allgemeine Bauartgenehmigung erhalten und bietet so endlich Rechtssicherheit für viele Applikationen etwa in der Werbung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Kombination aus perforierter Fensterfolie und Kratzschutzfolie von 3M hat eine Allgemeine Bauartgenehmigung erhalten und bietet so endlich Rechtssicherheit für viele Applikationen etwa der Werbung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
[3M Deutschland GmbH - 11.04.2013] Nachdem erstmals in Deutschland für Kraftomnibusse die Rechtsgrundlage für eine Kombination aus einer Fensterfolie mit Laminat und einer Kratzschutzfolie für den Innenbereich geschaffen wurde, hat es die 3M Deutschland GmbH geschafft, eine geeignete Folienkombination zu spezifizieren, welche erfolgreich geprüft und mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zertifiziert wurde. Ab sofort dürfen daher die 3M Folien Scotchcal Serie 8173 mit dem Laminat 8914i und die Kratzschutzfolie für den Innenbereich SCLARL400/SH7CLARL auch kombiniert verklebt werden.
Bisher war zwar die einzelne Anwendung der Folien durch so genannte ABGs und Freigaben vom Kraftfahrtbundesamt erlaubt, aber in der letzten Zeit wurden die Folien zum Beispiel auf vielen Bussen kombiniert verklebt, wobei die Kratzschutzfolie von innen als Schutz vor Vandalismus dient und die Fensterfolie mit Laminat von außen als bedruckte Werbefläche.
Hinsichtlich dieser Kombination bestand jedoch bisher eine gesetzliche Grauzone, so dass Verkehrsmittel, wenn diese mit beiden Folien beklebt waren, stillgelegt werden konnten beziehungsweise die Folien entfernt werden mussten.
Der Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung gingen ausführliche Materialprüfungen voran, bei denen es in erster Linie um die Sicherheit der Fahrgäste ging. Damit gibt es nun endlich für Deutschland eine gesetzliche Grundlage, die etwa Bus- und Verkehrsunternehmen, Außenwerbe-Anbietern und Busherstellern Rechtssicherheit für die Kombination der Fensterfolie mit der Kratzschutzfolie von 3M bei Außenwerbe-Anwendungen bietet. Diese Regelung soll später auch die Basis für eine europaweit einheitliche Regelung bilden.
3M und Scotchcal sind Marken der 3M Company
Zeichen mit Leerzeichen: 2.218
Diese Pressemitteilung inklusive Bildmaterial zum Herunterladen finden Sie unter http://presse.3mdeutschland.de/displays-grafiken/PM_2013-04-10_085451
Bisher war zwar die einzelne Anwendung der Folien durch so genannte ABGs und Freigaben vom Kraftfahrtbundesamt erlaubt, aber in der letzten Zeit wurden die Folien zum Beispiel auf vielen Bussen kombiniert verklebt, wobei die Kratzschutzfolie von innen als Schutz vor Vandalismus dient und die Fensterfolie mit Laminat von außen als bedruckte Werbefläche.
Hinsichtlich dieser Kombination bestand jedoch bisher eine gesetzliche Grauzone, so dass Verkehrsmittel, wenn diese mit beiden Folien beklebt waren, stillgelegt werden konnten beziehungsweise die Folien entfernt werden mussten.
Der Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung gingen ausführliche Materialprüfungen voran, bei denen es in erster Linie um die Sicherheit der Fahrgäste ging. Damit gibt es nun endlich für Deutschland eine gesetzliche Grundlage, die etwa Bus- und Verkehrsunternehmen, Außenwerbe-Anbietern und Busherstellern Rechtssicherheit für die Kombination der Fensterfolie mit der Kratzschutzfolie von 3M bei Außenwerbe-Anwendungen bietet. Diese Regelung soll später auch die Basis für eine europaweit einheitliche Regelung bilden.
3M und Scotchcal sind Marken der 3M Company
Zeichen mit Leerzeichen: 2.218
Diese Pressemitteilung inklusive Bildmaterial zum Herunterladen finden Sie unter http://presse.3mdeutschland.de/displays-grafiken/PM_2013-04-10_085451
Weitere Informationen
3M Deutschland GmbH, Frau Anja Ströhlein
Carl-Schurz-Str. 1, 41453 Neuss, Deutschland
Tel.: 02131 14 2854; http://www.3M.de
Carl-Schurz-Str. 1, 41453 Neuss, Deutschland
Tel.: 02131 14 2854; http://www.3M.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
08.08.2013 Deutschlands Haustiere sind gut gebettet
05.08.2013 Perfekte Schleifberatung im Film
18.07.2013 Neue Lösung zur Entfernung von Graffiti
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Frau Anja Ströhlein
3M Deutschland GmbH
Carl-Schurz-Str. 1
41453 Neuss
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/771913M Deutschland GmbH
Carl-Schurz-Str. 1
41453 Neuss
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/3m-deutschland-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Rechtssicherheit für 3M-Folienkombination" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Rechtssicherheit für 3M-Folienkombination" ist 3M Deutschland GmbH, vertreten durch Anja Ströhlein.