11.04.2013 14:00 Uhr in Computer & Internet von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
Der ARCD begrüßt Verbot von Apps zur Radarwarnung
Kurzfassung: Der ARCD begrüßt Verbot von Apps zur RadarwarnungEin Signal aus dem Handy, um vor Radargeräten gewarnt zu werden - das ist und bleibt in Deutschland illegal. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Fl ...
[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 11.04.2013] Der ARCD begrüßt Verbot von Apps zur Radarwarnung
Ein Signal aus dem Handy, um vor Radargeräten gewarnt zu werden - das ist und bleibt in Deutschland illegal. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg am 10. und 11. April haben Politiker an einem Verbot von Smartphone-Applikationen (Apps) zur Warnung vor Radargeräten festgehalten. Der ARCD begrüßt diese Entscheidung.
Nur vier Länder - Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen - hatten sich für die Legalisierung solcher Apps ausgesprochen, zwölf waren dagegen. Damit beinhaltet das Verbot von Radarwarngeräten im 23, Absatz (1b) der Straßenverkehrsordnung weiterhin auch mobile Applikationen. Bei einem Verstoß riskiert der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.
Laut ARCD ist das Festhalten am Verbot dieser Apps eine wichtige Entscheidung für die Verkehrssicherheit. Solche Blitzerwarner würden Temposünder regelrecht dazu auffordern, den Fuß nur an bestimmten Stellen vom Gas zu nehmen.
Gerade mit unerwarteten, regelmäßigen und flächendeckenden Kontrollen sollten Temposünder für ihr fahrlässiges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Überhöhte Geschwindigkeit ist laut Gewerkschaft der Polizei eine der Hauptursachen für schwere und schwerste Verkehrsunfälle.
Im Gegensatz zu den Blitzerwarner-Apps leisten Navigationsgeräte oder Handys mit einer Warnfunktion vor dem Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit aus ARCD-Sicht einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Telefon: +49/9841/409-182
Telefax: +49/9841/409-190
Mail: schoeniger@arcd.de
Ein Signal aus dem Handy, um vor Radargeräten gewarnt zu werden - das ist und bleibt in Deutschland illegal. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg am 10. und 11. April haben Politiker an einem Verbot von Smartphone-Applikationen (Apps) zur Warnung vor Radargeräten festgehalten. Der ARCD begrüßt diese Entscheidung.
Nur vier Länder - Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen - hatten sich für die Legalisierung solcher Apps ausgesprochen, zwölf waren dagegen. Damit beinhaltet das Verbot von Radarwarngeräten im 23, Absatz (1b) der Straßenverkehrsordnung weiterhin auch mobile Applikationen. Bei einem Verstoß riskiert der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.
Laut ARCD ist das Festhalten am Verbot dieser Apps eine wichtige Entscheidung für die Verkehrssicherheit. Solche Blitzerwarner würden Temposünder regelrecht dazu auffordern, den Fuß nur an bestimmten Stellen vom Gas zu nehmen.
Gerade mit unerwarteten, regelmäßigen und flächendeckenden Kontrollen sollten Temposünder für ihr fahrlässiges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Überhöhte Geschwindigkeit ist laut Gewerkschaft der Polizei eine der Hauptursachen für schwere und schwerste Verkehrsunfälle.
Im Gegensatz zu den Blitzerwarner-Apps leisten Navigationsgeräte oder Handys mit einer Warnfunktion vor dem Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit aus ARCD-Sicht einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
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