11.04.2013 16:37 Uhr in Medien & Presse von Westdeutscher Rundfunk - WDR
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen vier ehemalige KZ-Aufseher aus NRW
Kurzfassung: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen vier ehemalige KZ-Aufseher aus NRW Nach Recherchen der "Aktuellen Stunde" wohnen vier der 50 ehemaligen KZ-Aufseher, gegen die die "Zentrale Stelle der Lan ...
[Westdeutscher Rundfunk - WDR - 11.04.2013] Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen vier ehemalige KZ-Aufseher aus NRW
Nach Recherchen der "Aktuellen Stunde" wohnen vier der 50 ehemaligen KZ-Aufseher, gegen die die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg Vorermittlungen aufgenommen hat, in Nordrhein-Westfalen. Aus Bayern und Baden-Württemberg kommen jeweils neun, der auf einer Liste der Zentralstelle aufgeführten Personen. Die Männer seien fast alle um die 90 Jahre alt und hätten im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gearbeitet. Nach Angaben von Kurt Schrimm, Leitender Oberstaatsanwalt der Stelle in Ludwigsburg, könnten die Vorermittlungen in ein bis zwei Wochen abgeschlossen werden. Sofern die Aufseher noch nicht für Ihre Taten verurteilt worden seien, könne man dann offizielle Ermittlungsverfahren einleiten, so Schrimm gegenüber dem WDR Fernsehen.
Die Liste mit 50 ehemaligen KZ-Aufsehern war am Wochenende bekannt geworden. Nach Einschätzung der Zentralstelle sei schon die Tätigkeit in einem Konzentrationslager ausreichend, um eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord auszusprechen. Der Prozess gegen den SS-Wachmann John Demjanjuk habe die Aussichten auf eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung von KZ-Aufsehern erhöht.
Der Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor war wegen Beihilfe zum Mord in 20.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, obwohl ihm keine direkte Tatbeteiligung mehr nachgewiesen werden konnte.
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Appelhofplatz 1
50667 Köln
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Die Liste mit 50 ehemaligen KZ-Aufsehern war am Wochenende bekannt geworden. Nach Einschätzung der Zentralstelle sei schon die Tätigkeit in einem Konzentrationslager ausreichend, um eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord auszusprechen. Der Prozess gegen den SS-Wachmann John Demjanjuk habe die Aussichten auf eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung von KZ-Aufsehern erhöht.
Der Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor war wegen Beihilfe zum Mord in 20.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, obwohl ihm keine direkte Tatbeteiligung mehr nachgewiesen werden konnte.
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