Befristungsgesetz: Tarifsperre fuer Wissenschaft muss fallen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.03.2011
Pressemitteilung vom: 09.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu der Vorlage der Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann: Die vorgelegte Evaluierung zeigt eines ganz deutlich: Fuer die Berufs- und ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.03.2011] Befristungsgesetz: Tarifsperre fuer Wissenschaft muss fallen


Zu der Vorlage der Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Die vorgelegte Evaluierung zeigt eines ganz deutlich: Fuer die Berufs- und Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses ist nicht das Befristungsgesetz, sondern die finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungsorganisationen entscheidend. Hier ist der richtige Ansatz fuer Bund und Laender, den Trend zu weniger Vollzeitbeschaeftigung sowie zunehmenden Befristungen Einhalt zu gebieten und den motivierten und engagierten jungen Menschen klare Perspektiven zu sichern. Die SPD fordert ein Personalaufbauprogramm fuer die Hochschulen von Bund und Laendern, das insbesondere auch 1.000 zusaetzliche Juniorprofessuren vorsieht. Zudem sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie ueber all sonst auch mit Tarifvertraegen von den Bestimmungen abweichen koennen, wenn sie es wollen. Die im Gesetz enthaltene Tarifsperre ist ein Fossil und gehoert abgeschafft.

Die Evaluation insgesamt zeigt deutlich, dass die von der Grossen Koalition getroffene Regelung wirkt sowie praktikabel und belastbar ist. Ein Grossteil der Befristungen von bis zu 90 Prozent entfaellt naturgemaess und wie erwartet in die Qualifizierungsphase vor beziehungsweise nach der Promotion. Die einzig neu geschaffene Befristungsmoeglichkeit auf Basis von Drittmitteln wurde nur in fuenf bis 10 Prozent genutzt und damit deutlich seltener als in der damaligen Debatte befuerchtet.
Insgesamt hat sich, von einzelnen Unsicherheiten in der technischen Umsetzung abgesehen, das Gesetz somit bewaehrt.

Zwei Befunde muessen allerdings bildungspolitisch kritisch hinterfragt werden:
Zum Einen befristen Hochschulen Personal auffaellig staerker und ueberraschend frueh auf Basis von Drittmittelprojekten, obgleich es sich noch in der Qualifizierungsphase befindet. Hier werden wir genau nachfragen, wieso dies geschieht und warum die Obergrenze hier nicht zuerst ausgeschoepft wird. Zum Zweiten befinden sich immer noch relativ viele Ueber-40-Jaehrige in befristeten Beschaeftigungsverhaeltnissen. Sie machen je nach Befristungsgrund und Einrichtung zwischen 15 und 31 Prozent aus. Im fuenften Lebensjahrzehnt gewinnen aber Planbarkeit und Verlaesslichkeit der Berufsperspektiven eine entscheidende Rolle, gerade auch im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Karriere. Diese Herausforderung kann nur geloest werden, indem die Wissenschaft mehr unbefristete oder perspektivisch etwa mit tenure track abgesicherte Stellen zur Verfuegung stellt - und von Bund und Laendern in die Lage versetzt wird, dies auch zu tun. Die genaue Analyse wird zeigen muessen, ob neben der Aufhebung der Tarifsperre weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Unabhaengig davon koennen wir die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses nur ueber engagierte Personalaufbauprogramme und mehr Planungssicherheit fuer die Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern. Denn nur dann koennen wir von ihnen auch mehr verlaessliche, unbefristete Vollzeitbeschaeftigungen einfordern.


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