Aigner: Bäuerliche Betriebe und die Umwelt werden gestärkt

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[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 12.04.2013] Aigner: Bäuerliche Betriebe und die Umwelt werden gestärkt

Minister von Bund und Ländern beraten bei Frühjahrskonferenz in Berchtesgaden über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Nachdem sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten im März nach harten Verhandlungen auf eine Verhandlungslinie mit dem Europäischen Parlament zur Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik verständigt hatten, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bei der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern im oberbayerischen Berchtesgaden mit ihren Länderkollegen über die nationale Umsetzung diskutiert. "Deutschland hat in Brüssel hart und erfolgreich verhandelt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Beschlüsse des EU-Agrarrates sind eine gute Grundlage, um auch künftig stabile ländliche Räume und eine nachhaltige Landwirtschaft in Verbindung mit mehr Umwelt- und Naturschutz zu gewährleisten. Es ist uns gelungen, massive Einschnitte abzuwenden und Planungssicherheit für die Bauern zu schaffen", sagte Aigner am Freitag zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der Agrarminister.
Im Dialog mit den Länderkollegen, zu dem der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, auch EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos begrüßen konnte, betonte Aigner die Bedeutung einer verlässlichen Agrarpolitik für den Erhalt der bäuerlichen Familienunternehmen: "Die europäische Agrarpolitik wird auch in Zukunft die Existenz der Bauernfamilien in Deutschland sichern. Das ist gerade für kleinere Familienbetriebe von großer Bedeutung. Deshalb sollten wir diese Betriebe künftig noch gezielter unterstützen", forderte Aigner. Die Bundesministerin hatte sich im Agrarrat dafür eingesetzt, dass die Mitgliedstaaten die ersten Hektare künftig stärker fördern und damit bestimmte finanzielle Benachteiligungen kleinerer Betriebe ausgleichen können. "Es ist uns gelungen, diese wichtige deutsche Forderung im Agrarrat durchzusetzen. Es wird nun an den Bundesländern liegen, die gezielte Förderung der Familienbetriebe im Rahmen der nationalen Umsetzung der Agrarreform zu unterstützen. Die kleinen und mittleren Betriebe sind für eine flächendeckende Landbewirtschaftung unverzichtbar und müssen noch gezielter gefördert werden. So können wir auch unsere ländlichen Räume stärken", sagte Aigner.
Beim Greening hat sich der Rat auf eine wirksame und praxisgerechte Lösung verständigt, mit der die Fördermittel der EU stärker an öffentliche Leistungen gebunden und der Umwelt- und Artenschutz noch stärker in der Agrarpolitik verankert wird. "Am Ende hat sich beim Greening die Vernunft durchgesetzt. Pauschale Flächenstilllegungen sind vom Tisch. Stattdessen ist es uns gelungen, die Grundlage dafür zu schaffen, dass die vom Bundesrat und der Agrarministerkonferenz einstimmig beschlossenen Vorstellungen eins zu eins umgesetzt werden können. Wir setzen auf die Stärkung einer umweltgerechten, nachhaltigen Landwirtschaft, bei der auf den fünf Prozent Vorrangflächen zum Beispiel auch Eiweißpflanzen wachsen können und bei der die Vorleistungen unserer Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen anerkannt werden", sagte Aigner. Auch EU-Agrarkommissar Ciolos hatte immer wieder die Strukturen der deutschen Landwirtschaft als vorbildlich gelobt. Umso wichtiger sei die Anerkennung und Anrechnung der bisherigen Leistungen der Landwirte in Deutschland.
Zeitgleich zur Agrarministerkonferenz haben in Brüssel die weiteren Verhandlungen über die künftige EU-Agrarpolitik begonnen. In sogenannten Trilogen versuchen der irische Ratsvorsitz, die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission, bis Ende Juni 2013 eine abschließende politische Einigung zu erzielen. Im Anschluss an die geplante formelle Annahme des Legislativpakets im Herbst 2013 werden in Deutschland die konkreten Beratungen mit den Bundesländern zur nationalen Umsetzung aufgenommen. Der Meinungsaustausch und Beschluss in Berchtesgaden bildet dafür eine gute Grundlage.
Die neuen Regelungen werden frühestens ab dem Jahr 2015 gelten. Für 2014 wird es aufgrund der Verzögerung bei der Einigung über den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen Übergangsregelungen geben, die größtenteils eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen. Damit wird den Landwirten Planungssicherheit gegeben.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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