Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

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[Transparency International Deutschland - 15.04.2013] Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Transparency fordert namentliche Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode
Berlin, 15.04.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat heute gefordert, der Deutsche Bundestag möge noch in dieser Legislaturperiode über den interfraktionellen Vorschlag zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in freier und namentlicher Abstimmung entscheiden.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärte heute auf der Veranstaltung "Demokratie braucht Transparenz!" der SPD-Bundestagsfraktion: "Wir begrüßen die unermüdlichen Anstrengungen der Oppositionsfraktionen, den unhaltbaren Zustand der ausbleibenden Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption endlich zu beenden. Jetzt sollten diese den von Siegfried Kauder entworfenen, interfraktionellen Vorschlag im formalen Gesetzgebungsverfahren übernehmen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen müssen dann Farbe bekennen, ob sie es mit der Korruptionsbekämpfung ernst meinen".
Die Bundestagsfraktionen der SPD (17/8613), der Linken (17/1412) und Bündnis 90/Die Grünen (17/5933) hatten zunächst jeweils eigene Regelungsvorschläge vorgelegt. Am 1.3.2013 haben dann Siegfried Kauder (CDU/CSU), Burkhard Lischka (SPD), Raju Sharma (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) einen interfraktionellen Vorschlag präsentiert.

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Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0
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