16.04.2013 08:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Unternehmen, die ihre Waren im Internet anbieten, müssen darauf achten, für den Verbraucher gut wahrnehmbar auf die Mehrwertsteuer zu verweisen. Andernfalls könnten sie wettbewerbswidrig handeln.
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