16.04.2013 09:52 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Bestandsdaten: DJV rät Bundesrat zur Ablehnung
Kurzfassung: Bestandsdaten: DJV rät Bundesrat zur AblehnungBerlin, 16.04.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung de ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 16.04.2013] Bestandsdaten: DJV rät Bundesrat zur Ablehnung
Berlin, 16.04.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu empfehlen. Aus Sicht des DJV kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Daran änderte auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nichts, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen." Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.
Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche.
"Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen", sagte Konken.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30/72 62 79 20
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Mail: djv@djv.de
URL: www.djv.de
Berlin, 16.04.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Innenausschuss des Bundesrates aufgefordert, dem Plenum der Länderkammer die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu empfehlen. Aus Sicht des DJV kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Daran änderte auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nichts, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen." Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.
Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche.
"Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen", sagte Konken.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (0)30/72 62 79 20; www.djv.de
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