16.04.2013 09:50 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Kommissarische Vernehmung im Auftrag des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz
Kurzfassung: Kommissarische Vernehmung im Auftrag des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aktenvernichtung im Bundesamt für VerfassungsschutzDer Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses S ...
[Deutscher Bundestag - 16.04.2013] Kommissarische Vernehmung im Auftrag des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses Sebastian Edathy und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Stephan Stracke vernehmen am Dienstag, 16. April 2013 ab 9 Uhr in Köln eine Zeugin zu der Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz im November 2011.
Die seit Ende 2011 dienst- und reiseunfähige Zeugin war für den 1. März 2013 vor den Ausschuss geladen, konnte aber krankheitsbedingt nicht aussagen. Der Untersuchungsausschuss hat daher den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden beauftragt, die Zeugin gemäß Paragraph 223 der Strafprozessordnung an ihrem Wohnort "kommissarisch" zu vernehmen.
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
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Die seit Ende 2011 dienst- und reiseunfähige Zeugin war für den 1. März 2013 vor den Ausschuss geladen, konnte aber krankheitsbedingt nicht aussagen. Der Untersuchungsausschuss hat daher den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden beauftragt, die Zeugin gemäß Paragraph 223 der Strafprozessordnung an ihrem Wohnort "kommissarisch" zu vernehmen.
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