17.04.2013 10:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Kabinett bringt finanzielle Hilfen für Krankenhäuser auf den Weg
Kurzfassung: Kabinett bringt finanzielle Hilfen für Krankenhäuser auf den WegDas Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen z ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 17.04.2013] Kabinett bringt finanzielle Hilfen für Krankenhäuser auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 1,1 Milliarden Euro vor.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Die Krankenhäuser leisten einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Land. Die heute beschlossenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen unterstützen die Krankenhäuser dabei. Wir handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des pflegerischen und medizinischen Personals, das in den Kliniken durch die zunehmende Arbeitsverdichtung teilweise unter Druck steht. Mittelfristig wird es darauf ankommen, dass wir die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysieren und geeignete Mechanismen finden, die Entwicklung besser zu steuern. Ich appelliere aber auch an die Länder, ebenfalls ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen."
Die geplanten Maßnahmen entlasten die Krankenhäuser in mehreren Schritten. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen
Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.
Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit Hygienepersonal ist ein Hygiene-Förderprogramm vorgesehen, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms werden die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, so dass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die geplanten Änderungen sind vom Kabinett in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen worden. Das geplante Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen ist die Mengensteuerung bei Krankenhausleistungen mittelfristig auf eine neue Grundlage zu stellen. Hierzu wurden die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene bereits im Juli 2012 zur Vergabe eines Forschungsauftrags zur Leistungsdynamik und zu gemeinsamen Lösungsvorschlägen verpflichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsauftrags wird über gesetzliche Regelungen zu entscheiden sein.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 1,1 Milliarden Euro vor.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Die Krankenhäuser leisten einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Land. Die heute beschlossenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen unterstützen die Krankenhäuser dabei. Wir handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des pflegerischen und medizinischen Personals, das in den Kliniken durch die zunehmende Arbeitsverdichtung teilweise unter Druck steht. Mittelfristig wird es darauf ankommen, dass wir die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysieren und geeignete Mechanismen finden, die Entwicklung besser zu steuern. Ich appelliere aber auch an die Länder, ebenfalls ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen."
Die geplanten Maßnahmen entlasten die Krankenhäuser in mehreren Schritten. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen
Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.
Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit Hygienepersonal ist ein Hygiene-Förderprogramm vorgesehen, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms werden die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, so dass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die geplanten Änderungen sind vom Kabinett in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen worden. Das geplante Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen ist die Mengensteuerung bei Krankenhausleistungen mittelfristig auf eine neue Grundlage zu stellen. Hierzu wurden die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene bereits im Juli 2012 zur Vergabe eines Forschungsauftrags zur Leistungsdynamik und zu gemeinsamen Lösungsvorschlägen verpflichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsauftrags wird über gesetzliche Regelungen zu entscheiden sein.
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, 10117 Berlin , Deutschland
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