Modernes und bürgerfreundliches Verfahren bei Antragstellung für Führungszeugnisse

Kurzfassung: Modernes und bürgerfreundliches Verfahren bei Antragstellung für FührungszeugnisseZu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetze ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 17.04.2013] Modernes und bürgerfreundliches Verfahren bei Antragstellung für Führungszeugnisse

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Neuregelungen sind ein weiterer Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung. Eine moderne Verwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Wer ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis aus dem Zentralregister benötigt - zum Beispiel, wenn der Arbeitsgeber dies aus Anlass einer Bewerbung auf eine neue Arbeitsstelle verlangt - braucht künftig nicht mehr wie bisher zum Einwohnermeldeamt zu gehen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann zeitsparend und damit bürgerfreundlich auch über das Internet unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises des neuen Personalausweises unmittelbar beim Bundesamt für Justiz als Registerbehörde gestellt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können hierfür den elektronischen Aufenthaltstitel verwenden.
Das elektronische Verfahren gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Hierdurch werden der Wirtschaft bei ca. 20.000 Anträgen pro Jahr Kosten von rund 240.000 Euro erspart.
Das neue Verfahren legt ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Die Nutzung der elD-Funktion des neuen Personalausweises gewährleistet eine ausreichend sichere Identifizierung der antragstellenden Person. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind. Bei der Datenübermittlung wird zudem ein dem modernsten Stand der Technik entsprechendes sicheres Verfahren verwendet, das die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet und damit dem Datenschutz Rechnung trägt.
Zum Hintergrund:
Das geltende Bundeszentralregistergesetz lässt es bisher nicht zu, einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses elektronisch zu stellen. Erforderlich ist vielmehr grundsätzlich die persönliche Antragstellung bei der örtlich zuständigen Meldebehörde. Diese überprüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person - einschließlich des Geburtsnamens, der für die registerrechtliche Zuordnung von entscheidender Bedeutung ist - und zum Wohnort, an den das Führungszeugnis übersandt werden soll. Hierdurch wird sichergestellt, dass ausschließlich die betroffene Person und nicht unbefugte Dritte Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten. Eine eindeutige Identifizierung der antragstellenden Person ist notwendig, da es sich bei den Registerdaten um besonders sensible Informationen handelt, deren Weitergabe für die betroffene Person erhebliche nachteilige Konsequenzen haben kann.
Das elektronische Antragsverfahren wird dadurch ermöglicht, dass das Personalausweisgesetz (PAuswG) den elektronischen Identitätsnachweis allgemein im Rechtsverkehr zulässt und hierdurch eine ausreichend sichere Identifizierung gewährleistet ist. Auch Aufenthaltstitel, die mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium versehen sind, können für die elektronische Antragstellung verwendet werden. Nach der geplanten Änderung des PAuswG ist zudem die elektronische Übermittlung des Geburtsnamens möglich. Damit kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person und zum Wohnort, die bei elektronischer Übermittlung denen des Personalausweises entsprechen müssen, durch den Empfänger überprüft werden. Ein Abgleich mit den Daten im Melderegister ist nicht mehr erforderlich.
Allerdings wird der Geburtsname erst seit dem 21. Juni 2012 im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium der Personalausweise gespeichert. Der elektronische Aufenthaltstitel umfasst den Geburtsnamen ebenfalls nicht. Um auch Personen, die Dokumente besitzen, in dem der Geburtsname nicht gespeichert wurde, die elektronische Antragstellung zu ermöglichen, können sie den Geburtsnamen im Antrag angeben. Die besondere Sensibilität der Registerdaten und die Vermeidung von Missbrauch erfordern in diesen Fällen jedoch den Nachweis der Richtigkeit des Geburtsnamens. In Zweifelsfällen wird die Registerbehörde einen Datenabgleich mit dem Melderegister vornehmen. Bei Ausländerinnen und Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, kann die Registerbehörde den Geburtsnamen auch mit dem Ausländerzentralregister abgleichen, in dem der Geburtsname gespeichert wird.
Entsprechendes gilt für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag der betroffenen Person. Die Gewerbeordnung sieht grundsätzlich eine persönliche Antragstellung bei der zuständigen Behörde vor. Das Konzept für die Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses soll daher auf den elektronischen Antrag zur Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister übertragen werden.
Mit den Neuregelungen wird eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger als auch der Wirtschaft erreicht. Bei rund 480.000 Anträgen im Jahr reduziert sich der jährliche Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger um rund 128.000 Stunden. Bei dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kommt es zu voraussichtlichen Kosteneinsparungen bei der Wirtschaft bei ca. 20.000 Anträgen pro Jahr in Höhe von rund 240.000 Euro.

Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 01888 / 580 9030
Telefax: 01888 / 580 9046
Mail: presse@bmj.bund.de
URL: http://www.bmj.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Bundesministerium der Justiz (BMJ),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 01888 / 580 9030; http://www.bmj.bund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
01888 / 580 9030
Fax:
01888 / 580 9046
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/77663

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-justiz-bmj-pressefach.html
Die Pressemeldung "Modernes und bürgerfreundliches Verfahren bei Antragstellung für Führungszeugnisse" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Modernes und bürgerfreundliches Verfahren bei Antragstellung für Führungszeugnisse" ist Bundesministerium der Justiz (BMJ), vertreten durch .