19.04.2013 15:45 Uhr in Energie & Umwelt von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Schallschutzanspruch mit Füßen getreten, Behörde versagte
Kurzfassung: Schallschutzanspruch mit Füßen getreten, Behörde versagteNach der Veröffentlichung bisher interner Akten durch Bürgerinitiativen zu offenkundigen Verwaltungsfehlern im Umgang mit dem Schallschutz ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 19.04.2013] Schallschutzanspruch mit Füßen getreten, Behörde versagte
Nach der Veröffentlichung bisher interner Akten durch Bürgerinitiativen zu offenkundigen Verwaltungsfehlern im Umgang mit dem Schallschutzprogramm am BER wird die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der CDU eine Sondersitzung des Infrastrukturausschusses zu dem Sachverhalt anberaumen. Aus den Akten geht Medienberichten zufolge hervor, dass das Infrastrukturministerium des Landes bereits im November 2008 über die beabsichtigte Verletzung von Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Schallschutz durch die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg informiert war. Dennoch ist das Ministerium bzw. die ihm unterstehende Genehmigungsbehörde nicht dagegen vorgegangen.
,,Offenkundig hat die dem Ministerium unterstellte brandenburgische Genehmigungsbehörde sehenden Auges eine rechtswidrige Umsetzung des Schallschutzes zugelassen und somit ihre Pflichten als Kontrollbehörde grob verletzt', sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MICHAEL JUNGCLAUS. ,,Unsere Fraktion erwartet von Verkehrsminister Vogelsänger Auskunft darüber, wie es zu dazu kommen konnte und welche Konsequenzen der Minister daraus zu ziehen gedenkt.' Die Aufsichtstätigkeit der Behörden habe auch deshalb ausgehebelt werden können, weil das Land Brandenburg als Flughafenanteilseigner und Sitz der Genehmigungsbehörde sich quasi selbst kontrollieren durfte.
,,Leidtragende der skandalösen Verwaltungspraxis sind die BER-Anrainer, die die FBB mit einem Billigschallschutz abspeisen wollte. Das Verkehrsministerium und die ihr unterstellte Genehmigungsbehörde haben zugelassen, dass der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf passiven Schallschutz von der Flughafengesellschaft mit Füßen getreten werden konnte.'
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
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Nach der Veröffentlichung bisher interner Akten durch Bürgerinitiativen zu offenkundigen Verwaltungsfehlern im Umgang mit dem Schallschutzprogramm am BER wird die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der CDU eine Sondersitzung des Infrastrukturausschusses zu dem Sachverhalt anberaumen. Aus den Akten geht Medienberichten zufolge hervor, dass das Infrastrukturministerium des Landes bereits im November 2008 über die beabsichtigte Verletzung von Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Schallschutz durch die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg informiert war. Dennoch ist das Ministerium bzw. die ihm unterstehende Genehmigungsbehörde nicht dagegen vorgegangen.
,,Offenkundig hat die dem Ministerium unterstellte brandenburgische Genehmigungsbehörde sehenden Auges eine rechtswidrige Umsetzung des Schallschutzes zugelassen und somit ihre Pflichten als Kontrollbehörde grob verletzt', sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MICHAEL JUNGCLAUS. ,,Unsere Fraktion erwartet von Verkehrsminister Vogelsänger Auskunft darüber, wie es zu dazu kommen konnte und welche Konsequenzen der Minister daraus zu ziehen gedenkt.' Die Aufsichtstätigkeit der Behörden habe auch deshalb ausgehebelt werden können, weil das Land Brandenburg als Flughafenanteilseigner und Sitz der Genehmigungsbehörde sich quasi selbst kontrollieren durfte.
,,Leidtragende der skandalösen Verwaltungspraxis sind die BER-Anrainer, die die FBB mit einem Billigschallschutz abspeisen wollte. Das Verkehrsministerium und die ihr unterstellte Genehmigungsbehörde haben zugelassen, dass der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf passiven Schallschutz von der Flughafengesellschaft mit Füßen getreten werden konnte.'
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