23.04.2013 09:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Viele Arbeitnehmer glauben, nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung zu haben und unterliegen damit häufig einem Irrtum.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht grundsätzlich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.