23.04.2013 17:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Frist für Sepa-Umstellung läuft bald ab
Vereine und Unternehmen müssen jetzt handelnKurzfassung: (ddp direct) München, 23. April 2013 – Zum 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Dann gelten in 32 Ländern die Regeln der Single Euro Payments Area (Sepa), und es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Inlands- und Auslandsbankgeschäften. Vor allem bei Lastschriftverfahren wird es durch Sepa viele Neuerungen geben.
„Vereine und Unternehmen in Deutschland sind darauf nur unzureichend vorbereitet“, sagt Stephan Götzl, Präsident des ...
„Vereine und Unternehmen in Deutschland sind darauf nur unzureichend vorbereitet“, sagt Stephan Götzl, Präsident des ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 23.04.2013] (ddp direct) München, 23. April 2013 – Zum 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Dann gelten in 32 Ländern die Regeln der Single Euro Payments Area (Sepa), und es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Inlands- und Auslandsbankgeschäften. Vor allem bei Lastschriftverfahren wird es durch Sepa viele Neuerungen geben.
„Vereine und Unternehmen in Deutschland sind darauf nur unzureichend vorbereitet“, sagt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), und verweist auf aktuelle Informationen der Deutschen Bundesbank. Um künftig Lastschriften einziehen zu dürfen, ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer notwendig, die bei der Zentralbank beantragt werden muss. Bislang wurden deutschlandweit aber erst knapp 300.000 dieser Nummern vergeben. „Bei mehr als 680.000 Betrieben und rund 85.000 registrierten Vereinen allein in Bayern ist das eine erschreckend niedrige Zahl“, stellt Götzl fest. Insbesondere bei gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen, aber auch Parteien und Verbänden, bei denen der Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift gängig sei, besteht deshalb großer Informations- und Handlungsbedarf. Da im Gegensatz zu Privatpersonen für Unternehmen und Institutionen die Regeln ab Februar 2014 verpflichtend sind, bleibt ihnen nur noch ein Dreivierteljahr, um sich auf das neue Zahlverfahren vorzubereiten. Götzl: „Gerade für ehrenamtlich Tätige in den Vereinen wird da die Zeit schnell knapp.“
Denn mit der Umstellung ändern sich auch Fristen und Abläufe für Lastschriften. Zudem ist die gesamte Software-Architektur auf Sepa hin zu überprüfen. Das betrifft Programme zur Mitgliederverwaltung, Onlinebankingsoftware sowie Lohnbuchhaltungssysteme. „Je nach Umfang der Nutzung, vor allem von Lastschriften, kann das sehr aufwendig sein“, warnt der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Götzl rät daher, jetzt den Kontakt zur Hausbank zu suchen: „Die bayerischen Kreditgenossenschaften sind hilfsbereite Ansprechpartner, wenn es darum geht, sich sepa-fit zu machen.“ Bankberater in den Geschäftsstellen geben Auskunft über die individuellen Sepa-Anforderungen und weisen auf mögliche Informationsveranstaltungen speziell für Firmenkunden sowie Vereine hin.
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„Vereine und Unternehmen in Deutschland sind darauf nur unzureichend vorbereitet“, sagt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), und verweist auf aktuelle Informationen der Deutschen Bundesbank. Um künftig Lastschriften einziehen zu dürfen, ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer notwendig, die bei der Zentralbank beantragt werden muss. Bislang wurden deutschlandweit aber erst knapp 300.000 dieser Nummern vergeben. „Bei mehr als 680.000 Betrieben und rund 85.000 registrierten Vereinen allein in Bayern ist das eine erschreckend niedrige Zahl“, stellt Götzl fest. Insbesondere bei gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen, aber auch Parteien und Verbänden, bei denen der Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift gängig sei, besteht deshalb großer Informations- und Handlungsbedarf. Da im Gegensatz zu Privatpersonen für Unternehmen und Institutionen die Regeln ab Februar 2014 verpflichtend sind, bleibt ihnen nur noch ein Dreivierteljahr, um sich auf das neue Zahlverfahren vorzubereiten. Götzl: „Gerade für ehrenamtlich Tätige in den Vereinen wird da die Zeit schnell knapp.“
Denn mit der Umstellung ändern sich auch Fristen und Abläufe für Lastschriften. Zudem ist die gesamte Software-Architektur auf Sepa hin zu überprüfen. Das betrifft Programme zur Mitgliederverwaltung, Onlinebankingsoftware sowie Lohnbuchhaltungssysteme. „Je nach Umfang der Nutzung, vor allem von Lastschriften, kann das sehr aufwendig sein“, warnt der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Götzl rät daher, jetzt den Kontakt zur Hausbank zu suchen: „Die bayerischen Kreditgenossenschaften sind hilfsbereite Ansprechpartner, wenn es darum geht, sich sepa-fit zu machen.“ Bankberater in den Geschäftsstellen geben Auskunft über die individuellen Sepa-Anforderungen und weisen auf mögliche Informationsveranstaltungen speziell für Firmenkunden sowie Vereine hin.
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Genossenschaftsverband Bayern e.V., Herr Jürgen Gros
Türkenstraße - 24 22, 80333 München, -
Tel.: 089 - 28683402; www.gv-bayern.de
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