GRP Rainer LLP

Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Im Zuge des wirtschaftlichen Einbruchs vieler Fonds wird für ihre Erhaltung meistens neues Kapital benötigt. Häufig werden dafür bereits an die Anleger ausgezahlte Ausschüttungen zurückgefordert. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/78395

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen wohl nicht zulässig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.