Bayer-Hauptversammlung am Freitag: Transparency und CBG fordern Offenlegung des Vertrags mit Uni Köln

Kurzfassung: Bayer-Hauptversammlung am Freitag: Transparency und CBG fordern Offenlegung des Vertrags mit Uni KölnDie Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und die Coordination g ...
[Transparency International Deutschland - 24.04.2013] Bayer-Hauptversammlung am Freitag: Transparency und CBG fordern Offenlegung des Vertrags mit Uni Köln

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) haben eine Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universitätsklinik Köln gefordert.
Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Durch private Interessen kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährdet werden. Daher sind wir grundsätzlich für die Offenlegung von Verträgen zwischen Universitäten und Firmen, um jeden Verdacht auf eine unzulässige Einflussnahme auszuräumen. Uns ist in diesem sehr beispielhaften Fall unverständlich, warum sich Bayer und die Uni dagegen fortgesetzt sperren."
Angela Spelsberg wird am Freitag in der Bayer-Hauptversammlung sprechen und den Vorstand fragen, warum Bayer sich der Veröffentlichung widersetze und welches Reputationsrisiko dieses Verfahren für Bayer habe.
Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: "Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird".
Zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universität Köln gibt es seit vielen Jahren einen unveröffentlichten Kooperationsvertrag. Die CBG hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf Einsichtnahme geklagt, die Klage wurde im Dezember 2012 vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Gericht hatte sich dabei über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt, der eine Einsichtnahme befürwortet hatte. Anders als das Gericht hatte der Landesbeauftragte den Vertrag eingesehen und darin keine Inhalte gefunden, die einer Veröffentlichung entgegen stehen. Die CBG hat inzwischen vor dem OVG Münster Revision eingelegt.

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