24.04.2013 14:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bündnis 90/Die Grünen
Guter Tag für den Schutz unserer Privatsphäre
Kurzfassung: Guter Tag für den Schutz unserer PrivatsphäreZur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei und zur Abstimmung des Innenausschusses des Europaparlaments zur europäischen Fluggas ...
[Bündnis 90/Die Grünen - 24.04.2013] Guter Tag für den Schutz unserer Privatsphäre
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei und zur Abstimmung des Innenausschusses des Europaparlaments zur europäischen Fluggastdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt erneut: Die Überwachungsexzesse der Großen Koalition waren verfassungswidrig. Die unter Innenminister Schäuble eingeführte Antiterrordatei muss nach dem Urteil der Verfassungsrichter an mehreren Stellen bis Ende 2014 gründlich überarbeitet und darf bis dahin nur eingeschränkt angewendet werden. Die durch die Datei möglich gewordenen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger sind laut Gericht zu weitgehend und die Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt.
Bundeskanzlerin Merkel hatte schon zu Zeiten der Großen Koalition kein Problem damit, immer wieder die Verfassung mit ihren Entscheidungen zu überdehnen. Karlsruhe hat einmal mehr die Politik der Merkel-Regierung in ihre verfassungsmäßigen Schranken gewiesen und allgemeinem Kontrollwahn und generellen Verdächtigungen einen Riegel vorgeschoben.
Angesichts der repressiven Phantasien einiger Innenminister können die Grundrechte oftmals nur vom Verfassungsgericht geschützt werden. Das ist ein Armutszeugnis für die Politik und die Entscheidung ist eine klare Absage an die Wünsche der Innenminister zum Ausbau der Verbunddateien.
Auch in Brüssel gab es heute einen Lichtblick in Sachen Bürgerrechtsschutz. Mit dem vom Innenausschuss des Europaparlaments abgelehnten europäischen Fluggastdatensystem wollte die Europäische Kommission Reiseinformationen über Passagiere bis zu fünf Jahre zentral speichern. Diese Art der Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung konnte auch dank der Grünen im Europaparlament gestoppt werden. Über 500 Millionen Menschen in Europa wären durch das Fluggastdatensystem unter Generalverdacht gestellt worden, da Reiserouten, Hotelbuchungen, Zahlungsinformationen und bis zu 60 weitere Informationen über sie hätten gespeichert werden müssen.
Die heutigen Entscheidungen zeigen, dass der Einsatz für Bürgerrechte auf allen politischen Ebenen stattfinden muss. Den Überwachungs- und Kontrollphantasien gerade konservativer Politiker werden wir Grünen uns auch künftig entgegenstellen. Doch einen wirklichen Politikwechsel in diesem Bereich wird es nur durch neue Mehrheiten geben. Die Bundestagswahl im Herbst und die Europawahl in einem Jahr bieten dafür Gelegenheit. Wir Grüne streiten für eine neue Sicherheitsarchitektur in unserem Land und wollen den zunehmenden Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein Ende setzen. Denn wir gewinnen durch mehr Kontrolle und Überwachung nicht mehr Sicherheit, verlieren aber sicher unsere Freiheit."
Bündnis 90/Die Grünen
Platz vor dem Neuen Tor 1
11015 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/28442130
Telefax: 030/28442234
Mail: presse@gruene.de
URL: http://www.gruene-partei.de
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei und zur Abstimmung des Innenausschusses des Europaparlaments zur europäischen Fluggastdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt erneut: Die Überwachungsexzesse der Großen Koalition waren verfassungswidrig. Die unter Innenminister Schäuble eingeführte Antiterrordatei muss nach dem Urteil der Verfassungsrichter an mehreren Stellen bis Ende 2014 gründlich überarbeitet und darf bis dahin nur eingeschränkt angewendet werden. Die durch die Datei möglich gewordenen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger sind laut Gericht zu weitgehend und die Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt.
Bundeskanzlerin Merkel hatte schon zu Zeiten der Großen Koalition kein Problem damit, immer wieder die Verfassung mit ihren Entscheidungen zu überdehnen. Karlsruhe hat einmal mehr die Politik der Merkel-Regierung in ihre verfassungsmäßigen Schranken gewiesen und allgemeinem Kontrollwahn und generellen Verdächtigungen einen Riegel vorgeschoben.
Angesichts der repressiven Phantasien einiger Innenminister können die Grundrechte oftmals nur vom Verfassungsgericht geschützt werden. Das ist ein Armutszeugnis für die Politik und die Entscheidung ist eine klare Absage an die Wünsche der Innenminister zum Ausbau der Verbunddateien.
Auch in Brüssel gab es heute einen Lichtblick in Sachen Bürgerrechtsschutz. Mit dem vom Innenausschuss des Europaparlaments abgelehnten europäischen Fluggastdatensystem wollte die Europäische Kommission Reiseinformationen über Passagiere bis zu fünf Jahre zentral speichern. Diese Art der Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung konnte auch dank der Grünen im Europaparlament gestoppt werden. Über 500 Millionen Menschen in Europa wären durch das Fluggastdatensystem unter Generalverdacht gestellt worden, da Reiserouten, Hotelbuchungen, Zahlungsinformationen und bis zu 60 weitere Informationen über sie hätten gespeichert werden müssen.
Die heutigen Entscheidungen zeigen, dass der Einsatz für Bürgerrechte auf allen politischen Ebenen stattfinden muss. Den Überwachungs- und Kontrollphantasien gerade konservativer Politiker werden wir Grünen uns auch künftig entgegenstellen. Doch einen wirklichen Politikwechsel in diesem Bereich wird es nur durch neue Mehrheiten geben. Die Bundestagswahl im Herbst und die Europawahl in einem Jahr bieten dafür Gelegenheit. Wir Grüne streiten für eine neue Sicherheitsarchitektur in unserem Land und wollen den zunehmenden Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein Ende setzen. Denn wir gewinnen durch mehr Kontrolle und Überwachung nicht mehr Sicherheit, verlieren aber sicher unsere Freiheit."
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