24.04.2013 13:54 Uhr in Energie & Umwelt von NABU - Naturschutzbund Deutschland
NABU: Keine Kompensation zu Lasten der Natur
Kurzfassung: NABU: Keine Kompensation zu Lasten der Natur Miller: Eingriffsregelung "light" ist keine LösungAus Sicht des NABU muss der heutige Kabinettsbeschluss für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Ko ...
[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 24.04.2013] NABU: Keine Kompensation zu Lasten der Natur
Miller: Eingriffsregelung "light" ist keine Lösung
Aus Sicht des NABU muss der heutige Kabinettsbeschluss für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt nachgebessert werden. "Eine Vereinheitlichung um jeden Preis darf es nicht geben. Der vorliegende Entwurf lässt vielerorts eine Absenkung des Schutzniveaus befürchten, was mit dem Argument der Vereinheitlichung und Transparenz kaschiert wird. Mit einer eilig durchgepeitschten Verordnung ist aber niemandem geholfen, insbesondere nicht der Natur", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In ihrer jetzigen Form schade die Regelung mehr, als dass sie nütze: Die Interpretationsspielräume seien zu groß und das resultierende Schutzniveau für Natur und Landschaft zu schwach. Miller appellierte an die Bundesländer, in den nun anstehenden Beratungen im Bundesrat für substanzielle Nachbesserungen zu sorgen.
"Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine weitere Abschwächung der Vorgaben im Vergleich zur ursprünglichen Entwurfsfassung besteht die Gefahr einer Aufweichung des Status quo der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung", so NABU-Naturschutzexperte Till Hopf. So führe z.B. das geplante vereinfachte Verfahren für die Erfassung und Bewertung von Eingriffen insbesondere in der Normallandschaft - also auf Flächen außerhalb besonders wertvoller oder geschützter Gebiete - zu einer verengten Betrachtungsweise, die nicht im Sinne des Naturschutzes sei und viele Schutzgüter nicht ausreichend beachte.
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Charitéstraße 3
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Miller: Eingriffsregelung "light" ist keine Lösung
Aus Sicht des NABU muss der heutige Kabinettsbeschluss für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt nachgebessert werden. "Eine Vereinheitlichung um jeden Preis darf es nicht geben. Der vorliegende Entwurf lässt vielerorts eine Absenkung des Schutzniveaus befürchten, was mit dem Argument der Vereinheitlichung und Transparenz kaschiert wird. Mit einer eilig durchgepeitschten Verordnung ist aber niemandem geholfen, insbesondere nicht der Natur", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In ihrer jetzigen Form schade die Regelung mehr, als dass sie nütze: Die Interpretationsspielräume seien zu groß und das resultierende Schutzniveau für Natur und Landschaft zu schwach. Miller appellierte an die Bundesländer, in den nun anstehenden Beratungen im Bundesrat für substanzielle Nachbesserungen zu sorgen.
"Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine weitere Abschwächung der Vorgaben im Vergleich zur ursprünglichen Entwurfsfassung besteht die Gefahr einer Aufweichung des Status quo der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung", so NABU-Naturschutzexperte Till Hopf. So führe z.B. das geplante vereinfachte Verfahren für die Erfassung und Bewertung von Eingriffen insbesondere in der Normallandschaft - also auf Flächen außerhalb besonders wertvoller oder geschützter Gebiete - zu einer verengten Betrachtungsweise, die nicht im Sinne des Naturschutzes sei und viele Schutzgüter nicht ausreichend beachte.
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