Bundesministerin Aigner: Flächenverbrauch verringern und wertvolle Böden erhalten

Kurzfassung: Bundesministerin Aigner: Flächenverbrauch verringern und wertvolle Böden erhaltenBundeskabinett verabschiedet KompensationsverordnungDie heute vom Bundeskabinett verabschiedete Kompensationsverordnu ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.04.2013] Bundesministerin Aigner: Flächenverbrauch verringern und wertvolle Böden erhalten

Bundeskabinett verabschiedet Kompensationsverordnung
Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Kompensationsverordnung bewertet Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner als gelungenen Kompromiss:
"Die neue bundeseinheitliche Regelung wird sowohl den Anliegen der Land- und Forstwirtschaft als auch des Umwelt- und Naturschutzes gerecht. Wir müssen unsere wichtigsten Ressourcen schützen - dazu zählt gerade auch der Erhalt wertvoller Böden. Eines der Ziele der Kompensationsverordnung ist es, den Verbrauch von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen weiter zu verringern", sagte Bundesministerin Aigner am Mittwoch in Berlin.
Die nun verabschiedete Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nimmt auf agrarstrukturelle Belange und besonders geeignete Böden Rücksicht. Zudem regelt die Verordnung die Beteiligung der zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden und erleichtert die verstärkte Berücksichtigung agrarstruktureller Belange. Böden, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind, sollen künftig nur dann zur Kompensation herangezogen werden, wenn der Ausgleich oder Ersatz bei einem Eingriff nicht auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. "Statt immer mehr Flächen stillzulegen, setzen wir auf produktionsintegrierte und bevorratende Kompensationsmaßnahmen wie Ökokonten oder Flächenpools. Wir wollen solche Maßnahmen optimieren und setzen verstärkt auf Entsiegelung und Wiedervernetzung", sagte Aigner.
Auch beim Netzausbau sieht die Bundeskompensationsverordnung pragmatische Lösungen vor, um die Energiewende zu unterstützen und die Interessen der Verbraucher auch mit Blick auf Kosten und Verfahren des Netzausbaus zu stärken. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die beispielsweise durch den Bau von Windrädern verursacht werden können, sollen in der Regel durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Durch das vereinbarte Biotopwertverfahren zur Beurteilung der Eingriffsauswirkungen und Berechnung des erforderlichen Ausgleichs auf Basis eines Wertpunktesystems wird die Flächeninanspruchnahme für Kompensationsmaßnahmen künftig im Bundesdurchschnitt deutlich unter den Werten bestehender Länderregelungen liegen. "Mit der Kompensationsverordnung wird es uns gelingen, den Naturschutz voranzutreiben und die Inanspruchnahme für die Landwirtschaft besonders bedeutsamer Flächen auf das notwendige Maß zu beschränken", sagte Aigner.
Die Bundeskompensationsverordnung wurde unter der Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und enthält bundeseinheitliche Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Voraussetzung geschaffen werden, den Vollzug der Eingriffsregelung gemäß des 2009 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland wirksam und für alle Bundesländer einheitlich zu gestalten. Dabei wurden die Beschlüsse der Agrarministerkonferenzen zur Bundeskompensationsverordnung aufgegriffen und umgesetzt. Die neue Bundeskompensationsverordnung soll den bislang schwer überschaubaren Bestand an gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Leitfäden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ersetzen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Sommer mit der neuen Bundesverordnung befassen.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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